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Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich, dabei bleiben unbefristete Führerscheine auch weiterhin bis 18. Jänner 2033 gültig.
Immer wieder sind Rundmails mit anderslautenden Informationen im Umlauf, diese sind unrichtig und falsch.
ACHTUNG
Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033, d.h. noch ungefähr 20 Jahre, gültig:
• Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
• Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden
Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und ihn eindeutig erkennen lässt.
Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.
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| |  | EFS Euro-Finanz-Service Vermittlungs AG |  | | | Da wir Ihren Namen/Ihre Adresse im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes als potentiellen Interessenten für unsere Produkte und Leistungen gespeichert haben, erlauben wir uns, mit der Anfrage an Sie heranzutreten, ob wir Sie auch in Zukunft über unser Leistungsangebot informieren dürfen. Angesichts der doch immer wieder gegebenen Zusammenarbeit gehen wir davon aus, dass Sie dazu Ihre Zustimmung erteilen. Sollten Sie wider Erwarten keine Zusendungen bekommen wollen, klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
Fotos shutterstock | | | |