Begriffserklärung
Bürgerkarte
Die Bürgerkarte ist eine Kombination aus amtlichem Ausweis-Dokument (meist der e-Card oder dem Mobiltelefon als sog. Handysignatur) und einem digitalen Zertifikat im elektronischen Verwaltungsverfahren. Sie kann bei Behördengängen als Ersatz zur eigenhändigen Unterschrift verwendet werden.
Die Aktivierung der e-card als Bürgerkarte ist kostenlos und erfolgt entweder
- bei Aktivierungsstellen z.B. Servicestellen der Krankenkasse mittels Identitätsnachweis
- über FinanzOnline, für dessen Zugang ein Identitätsnachweis erbracht werden muss
- Anforderung eines eingeschrieben RSa-Briefes
Funktionen der Bürgerkarte: (über 100 Anwendungen insgesamt)
- Elektronisches Postamt: Sie erhalten Behörden-Post auf elektronischem Weg sicher zugestellt.
- Sicheres Online-Banking: Sie brauchen keine Bank-PINs und TANs mehr.
- Online-Amtswege: Sie können damit u.a. Arbeitnehmerveranlagungen, Anzeigen, Strafregisterbescheinigungen etc. bequem von zu Hause aus erledigen.
- Persönliche Infos im Blick: Sie finden damit Einsicht u.a. in Ihr Pensionskonto, Versicherungszeiten, Daten zur Krankenversicherung, etc.
- Datentresor: Sie können hochsensible Daten (Dokumente, Passwörter, Befunde, ...), die nur bei Ihnen am Computer gespeichert sind, in einem Hochsicherheitsrechenzentrum ablegen.
Fazit:
Die Bürgerkarte ist eine praktische Einrichtung, die Ihnen im Alltag oft sehr nützliche Dienste erweist.
Mehr Infos zur Bürgerkarte finden Sie hier.
Quelle: Wikipedia
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