Wissen Sie eigentlich ...
ob Sie mit Flip-Flops, High Heels oder barfuß Auto fahren dürfen?
Wer hat diese Situation nicht schon selbst erlebt. Man will am Wochenende mit dem Auto an den Badesee fahren. Da es sehr heiß ist, möchte man aber nur das Notwendigste - auch an den Füßen - anziehen. Aber: darf ich mit Flip-Flops oder sogar barfuß überhaupt Auto fahren?
Gleich vorweg: Es gibt nach dem Gesetz keine unmittelbare Einschränkung. Kein Paragraph verbietet es, mit Flip-Flops Auto zu fahren.
ABER: Laut § 58 StVO darf … „ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen ... vermag“. Anders ausgedrückt: Sie müssen Schuhe tragen, mit denen Sie das Fahrzeug zu 100% unter Kontrolle haben. Verursachen Sie mit „unzureichendem“ Schuhwerk einen Unfall, so kann dies als fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden. Dies kann im Fall des Falles zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung führen.
Genau wie das Gesetz urteilt auch die Versicherung. So kann bei einem Unfall durch fahrlässiges Verhalten die Versicherungsleistung verringert, bei einem Haftpflichtschaden (z.B. bei Personenschäden) der entstandene Betrag vom Versicherungsnehmer wieder zurückgefordert werden.
Fazit:
Schlussendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, mit welchem Schuhwerk er sich beim Auto fahren am sichersten fühlt. Dennoch ist es aus oben besagten Gründen sehr empfehlenswert, ausschließlich mit festem Schuhwerk das Auto zu lenken.
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