Hauptwasserhahn – die 72-Stunden-Klausel
Endlich Urlaub! Herr M. hat an alles gedacht: Kleidung für alle Temperaturen, Reisedokumente, Kreditkarte, Medikamente und auch eine Reiseversicherung für die ganze Familie hat er abgeschlossen. Dem 14-tägigen Spanienurlaub steht nichts mehr im Weg!
Der Urlaub verläuft wunderbar, bis er eines morgens einen Anruf von zu Hause erhält, dass im Haus „das Wasser steht“. Unglücklicherweise ist in der Nacht davor im Bad ein Ventil gebrochen. Der daraus entstandene Schaden wird später lt. Sachverständiger auf ca. 50.000 Euro geschätzt.
Der Urlaub ist für Familie M. zwar versaut, aber das dicke Ende steht leider noch aus. Herr M. ist nämlich davon ausgegangen, dass seine Haushaltsversicherung den entstandenen Schaden übernehmen wird. Leider falsch gedacht! Er hatte nämlich den Hauptwasserhahn vor der Abreise nicht abgedreht und das Haus für längere Zeit unbewohnt zurückgelassen. Seiner Pflicht (sog. Obliegenheit), den Hauptwasserhahn bei mehr als 72 Stunden Abwesenheit abzudrehen, ist er somit nicht nachgekommen. Die Versicherung kann ihm durch diese sog. Obliegenheitsverletzung mit Recht die Schadenszahlung verweigern.
Übrigens: auch wenn er von dieser 72-Stunden-Klausel nichts wusste, es ändert nichts an seiner Pflichtverletzung und deren sehr kostspieligen Folgen.
Drehen Sie vor Ihrem Urlaub also immer den Hauptwasserhahn ab. Es kostet Sie nur eine Minute Ihrer Zeit, andernfalls aber womöglich ein Vermögen.
Vor der Abreise in den Urlaub sollten Sie auch das nicht vergessen:
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Alle Fenster, Türen und Rollläden schließen. Auch die Fenster und Balkontüren im ersten Stock sollten nicht gekippt bleiben.
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Vereinbaren Sie mit Ihren Nachbarn, dass diese täglich Ihre Post abholen. Ein überfüllter Briefkasten ist ein sicheres Zeichen für Einbrecher, dass Ihr Haus gerade unbewohnt (und somit ein leichtes Opfer) ist.
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Wenn Sie es nicht schon haben, dann ein Tipp für den nächsten Urlaub: eine Außenbeleuchtung mit Zeitsteuerung oder Bewegungsmeldern.
Nun können Sie beruhigt Ihre Reise beginnen. Genießen Sie den Urlaub!
Die Verpflichtung zur Erfassung von Einnahmen mittels Registrierkassen soll einen wesentlichen Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung und folglich Steuermehreinnahmen darstellen.
Außerdem soll auch ein Barzahlungsverbot zwischen Unternehmern in der Baubranche– mit Ausnahme von Kleinstbeträgen – zur Eindämmung von Scheinrechnungen beitragen.
Mit Hilfe eines zentralen Kontoregisters (für Private und Betriebe) sind personenbezogenen Daten, die bisher von den Kreditinstituten geheim gehalten werden mussten, nicht mehr im selben Umfang gegenüber der Übermittlung an Abgabenbehörden, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte geschützt. (Da diese Neuerung erst vor wenigen Tagen bekannt wurde, werden wir in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.)
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