„Auch wenn Sie nur ein Verkehrsschild umfahren - ohne sofortiger Meldung begehen Sie Fahrerflucht!"

Fahrerflucht - kennen Sie die Folgen?

 

Einmal nicht aufgepasst und schon kracht es. Was ist bei einem Unfall zu tun? Anhalten und nach dem Rechten sehen – wer einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht! Das kann teuer werden, auch wenn man nur vor einem verbogenen Pfosten flieht …

 

Klare Gesetzeslage. Bei Sachschäden räumt das Gesetz zwei Möglichkeiten ein: Sie benötigen keine Polizei, wenn die Unfallbeteiligten vor Ort Namen und Adressen austauschen, wobei die Identitäten per Lichtbildausweis zu überprüfen sind. Fordern Sie dennoch Polizei an, fällt eine „Blaulichtsteuer“ an: Die Kosten werden im Verschuldensfall des Unfallgegners von dessen Versicherung erstattet.


Fehlt ein Ansprechpartner, genügt es keinesfalls, etwa einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen. Melden Sie den Unfall bei der Polizei – und zwar unverzüglich! Ansonsten riskieren Sie hohe Strafen – davor schützt Sie das spätere Nachholen der Meldung nicht mehr.

 

Klarer Standpunkt. Verabsäumen Sie die sofortige Meldung, machen Sie sich nicht nur strafrechtlich schuldig, auch die Versicherung kann unter Umständen ihre Auslagen für Dritte per Regress von Ihnen zurückfordern. Eine Kaskoversicherung zur Abdeckung eigener Schäden sowie eine Rechtsschutzversicherung können ebenfalls leistungsfrei sein. Im schlimmsten Fall verlieren Sie jeden Versicherungsschutz und müssen selbst für alle Kosten aufkommen!

 

Klarer Fall. Selbstverständlich sollte sein, dass Sie verletzten Personen erste Hilfe leisten, Rettung und Polizei verständigen und den Unfallort absichern. Kommen Menschen zu Schaden, droht bei Fahrerflucht zusätzlich eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung. Auch Zeugen können wegen Unterlassung zumutbarer Hilfe belangt werden.

 

Unser Tipp:

Halten Sie wesentliche Umstände des Unfalls fest und notieren Sie die Daten von Zeugen. Füllen Sie noch vor Ort den Europäischen Unfallbericht aus und lassen Sie ihn unterschreiben. Ist das Formular nicht zur Hand, schreiben Sie Name und Adresse des Unfallgegners sowie dessen Versicherungsunternehmen und Polizzennummer auf.

 

Europäischen Unfallbericht downloaden


 
Zurück zum aktuellen Newsletter






Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

Im nächsten Newsletter dreht
sich alles um:
Winter & Neujahr

fairsichert GmbH

Anschrift) Grieskirchner Straße 16/3, 4722 Peuerbach
Telefon) 07276 / 30898 | Fax) 07276 / 30898-30
E-Mail) martin@fairsichert.eu | Webadresse) www.fairsichert.eu

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Bildnachweis  | © José Manuel Rios Vliente