Wolfgang Hoppacher
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Steuerreform 2016 - jetzt noch Steuervorteile nutzen

 

Bisher konnten Sie freiwillige Versicherungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als "Sonderausgaben" von der Steuer absetzen. Dazu gehörten neben der Pensions- auch die Kranken-, Unfall- und Ablebensversicherung. Mit der Steuerreform 2016 wurde dieser Steuervorteil jedoch abgeschafft.

 

Es gibt jedoch noch eine Möglichkeit, diesen Steuervorteil auszunutzen: Wenn Sie sowieso vorhaben, eine der oben genannten Versicherungen in Kürze abzuschließen, beeilen Sie sich. Alle jene Versicherungen nämlich, die Sie noch vor dem 01.01.2016 abschließen, können Sie bis inklusive dem Jahr 2020 (also noch fünf Jahre) abschreiben.

 

Übrigens: diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Versicherungen.

 

Private Krankenversicherung wird teurer

Die anhaltend niedrigen Zinsen haben auch Auswirkungen auf die private Krankenversicherung. Durch die Senkung des sog. Rechnungszinssatzes durch die Finanzmarktaufsicht werden Prämien 2016 teurer.

Konkret heißt das für Sie: Sie werden in Zukunft für die gleiche Leistung mehr Prämie bezahlen müssen. Einzelne Versicherer sprechen davon, dass bestimmte Produkte (bei gleicher Leistung) um bis zu 9% teurer werden.

 

Verträge, die bis dahin abgeschlossen werden, sind von dieser Änderung natürlich ausgenommen.


 
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