Von vielen unbemerkt, gab es im Jahr 2014 eine Reform der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, mit dem Ziel, gesundheitlich beeinträchtigte Menschen statt in Pension zu schicken, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren – das Rehabilitations- und Umschulungsgeld wurde eingeführt.
Was auf dem Papier und in der Theorie vielversprechend klang, erweist sich für Betroffene in der Praxis oft als unnehmbare Hürde und Bürokratie.
Über 60% der Anträge auf Rehablilitationsgeld wurden 2016 abgelehnt. Oftmals wird das Rehageld auch wieder entzogen, da die Bezieher ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind – dafür reicht teilweise schon das Infragestellen einer Therapie oder Medikation.
Die gänzliche Ablehnung des Antrages hat zur Folge, dass die Betroffenen an das AMS zurückverwiesen werden. Um Leistungen des AMS zu erhalten, muss man allerdings „arbeitswillig und -fähig“ sein. Chronisch Kranke werden hier in eine Pattsituation gedrängt, die in der Realität bedeutet, gänzlich ohne Bezüge des Staates auskommen zu müssen.
Und es kann schnell gehen und jeden treffen und wer sich neben einer langfristigen und schwerwiegenden Krankheit nicht auch noch mit finanzielle Unsicherheiten und Bürokratie-Streitigkeiten herumschlagen möchte, der schützt sich und seine Familie für diesen Fall mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie rasch und unverschuldet man selbst in die Mühlen des „Systems“ geraten kann und einen ernüchternden Einblick in das Thema Berufsunfähigkeit erhält man im folgenden ORF-Beitrag:
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