Urlaub daheim: kann ich meine gebuchte Reise kostenfrei stornieren?

 

Er scheint momentan in weite Ferne gerückt zu sein, der nächste Urlaub am Strand oder in Übersee. Aber auch innerhalb Österreichs ist Urlaub derzeit nur auf Balkonien möglich.

 

Wer aber übernimmt die Kosten für die geplatzten Reisepläne? Hier ein kleiner Überblick:

 

→ Sie haben eine Pauschalreise gebucht

 

Von einer Pauschalreise spricht man, wenn Sie mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis kombinieren – zB. Flug/Bahn/Bus und Hotel. Das kann einerseits ein fertig geschnürtes Paket vom Reisebüro, eine selbst aus Bausteinen zusammengestellte Reise oder eine sogenannte Click-through-Buchung sein. Für diese Reisen gibt es eigene Storno- und Rücktrittsbedingungen.

 

Wann können Sie eine Pauschalreise kostenlos stornieren?

 

Bei folgenden Umständen, können Sie von einer Pauschalreise, deren Reisebeginn max. 7 Tage bevorsteht, kostenfrei zurücktreten:

 

1) Wenn eine Sicherheits- bzw. Reisewarnung für das Reiseland durch das Außenministerium vorliegt.

2) Wenn in die Reise eingeschlossene Ausflüge und Besichtigungen am Reiseziel nicht durchgeführt werden können, weil die Sehenswürdigkeiten aufgrund COVID 19 geschlossen sind und dies somit eine wesentliche Abänderung Ihrer Reise darstellt.

3) Wenn die Reiseroute aufgrund der Ausbreitung des Virus erheblich geändert wird.

4) Wenn Sie in das Urlaubsland nicht einreisen können, weil der Flughafen geschlossen ist oder nicht angeflogen wird.

5) Wenn Sie nach Einreise zwingend in Quarantäne müssten.

 

 

→ Sie haben Flug oder Hotel individuell gebucht

Liegt das Hotel im Sperrgebiet und ist somit nicht erreichbar können Sie kostenfrei stornieren. Ebenso bekommen Sie Flug- oder Bahntickets kostenfrei rückerstattet, wenn das Transportunternehmen die Reise nicht durchführt, bzw. man in das Zielland gar nicht einreisen darf.

 

 

Abwarten oder stornieren

Bei jedem Reiserücktritt muss natürlich der Reisezeitraum in Betracht gezogen werden. Die Situation und die Maßnahmen ändern sich momentan ständig. Sie müssen also entscheiden, ob Sie für Reisen, die noch Wochen / Monate entfernt liegen, vorerst einmal abwarten. Es kann sein, dass vor Reisebeginn das Urlaubsland stark betroffen ist und Sie somit von der Reise kostenfrei zurücktreten können. Bessert sich die Situation in der Zwischenzeit und Sie wollen aus Furcht dennoch nicht verreisen, müssen Sie für die Stornokosten aufkommen, die kurz vor Reisebeginn natürlich deutlich höher ausfallen.

 

Übernimmt meine Stornoversicherung die Kosten?

Leider kommt auch Ihre Stornoversicherung nicht dafür auf, wenn Sie im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie Ihre Reise stornieren. Eine Reise- oder Sicherheitswarnung oder ein verhängtes Einreiseverbot stellen keinen versicherten Stornogrund dar. Sollten Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie an Corona erkrankt sind, fällt das leider unter den Pandemie-Ausschluss und es besteht kein Versicherungsschutz.

 

Gutschein oder Geld zurück?

Aufgrund der gehäuften Reiserücktritte und Stornofälle bieten viele Veranstalter / Reisebüros / Fluglinien als Entschädigung Gutscheine oder Umbuchungen an. Annehmen müssen Sie diese nicht, Sie haben ein Recht auf Rückerstattung der Kosten. Wenn Sie einen Gutschein annehmen, lassen Sie sich eine Bestätigung des Unternehmens geben, dass über die Insolvenzabsicherung eine Absicherung für Gutscheine und Gurtschriften besteht.

 

 

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