FinanzOnline: Elektronische Zustellung und Fristablauf

 

Viele Arbeitnehmer nutzen ihr Recht und holen sich nach Ablauf eines Arbeitsjahres einen Teil der einbezahlten Lohnsteuer mittels Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück. Ein Großteil erledigt dies mittlerweile elektronisch über das Internet-Portal FinanzOnline. Wie aber sieht es mit der Zustellung von Bescheiden aus?

 

Auch diese werden mittlerweile elektronisch übermittelt und das ohne Zustimmung des Empfängers, dies machte eine Änderung im Abgabenänderungsgesetz 2012 möglich. Beim erstmaligen FinanzOnline-Einstieg nach dem 07.03.2013 wurde automatisch die elektronische Zustellung aktiviert und dem Teilnehmer lediglich eine Verzichtsmöglichkeit geboten.

 

Fristablauf und Benachrichtigung

Sobald ein Bescheid oder eine Benachrichtigung in der FinanzOnline-Databox einlangt, gilt er als zugestellt – unabhängig davon, ob Sie diesen auch wirklich aufgerufen und gelesen haben. Aus diesem Grund ist es neben einer regelmäßigen Kontrolle der Databox unerlässlich, eine gültige und laufend verwendete E-Mail-Adresse zu hinterlegen, an die Sie eine Verständigung über die Zustellung in die Databox erhalten.

 

Genau dieses Häkchen bei den Einstellungen im FinanzOnline-Portal wurde Herrn D. zum Verhängnis. Nach Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung wurde ihm eine Aufforderung zum Nachreichen von Unterlagen in die Databox zugestellt. Die E-Mail-Verständigung war nicht aktiviert und Herr D. stieg auch nicht mehr ins System ein – er wartete ja auf eine postalische Bescheid-Zustellung. Da er die Mitteilung in seiner Databox viel zu spät entdeckte, war die Frist für Ergänzungen bereits abgelaufen. Diese kleine Unaufmerksamkeit kostete Herrn D. im Endeffekt 1.000 €.

 

Es lohnt sich also, kurz ins FinanzOnline einzusteigen und die Einstellungen und Angaben unter Eingaben/Anträge/Grunddaten noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen!

 

Übrigens:

Mit 2017 wurde die Arbeitnehmerveranlagung vereinfacht und es ist kein Antrag mehr notwendig. Wird bis 30. Juni keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, startet diese automatisch. Wer nicht warten will oder Sonderausgaben absetzen möchte, stellt wie bisher einen Antrag.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
Thomas Rotter

Versicherungsmakler und

Berater in Versicherungsangelegenheiten

 

A-7011 Siegendorf, Ringgasse 5
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 699 130 18 167
+43 136 78 800

 

 

thomas.rotter@chello.at
www.thomas-rotter.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © Hans