Winterreifenpflicht: Gefährden Sie nicht Ihren Versicherungsschutz

 

Ab 1.11.2021 gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Um die Deckung der Vollkaskoversicherung nicht zu gefährden, sollte diese Pflicht jedenfalls beachtet werden. Passend zur Jahreszeit hat sich der Österreichische Oberste Gerichtshof unter 7 Ob 205/20b unlängst mit diesem Thema beschäftigt. Dabei wird betont, dass die österreichische Winterreifenpflicht keinesfalls missachtet werden sollte. Auf Dauer angebrachte Winterreifen mit einer sehr deutlichen Unterschreitung der Mindestprofiltiefe gefährden Ihren Kasko-Versicherungsschutz!

Was ist passiert?

Christian Ö., wohnhaft in Vorarlberg, hat für seinen SUV eine Voll-Kaskoversicherung abgeschlossen. Im Winter 2019 fuhr er mit seinem Fahrzeug nach Deutschland. Als er in Vorarlberg wegfuhr war die Fahrbahn trocken und eisfrei. In Deutschland wurde es leider winterlich und Christian Ö. kam mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab.

 

Es entstand ein erheblicher Sachschaden am Fahrzeug. Am Auto befanden sich Winterreifen, wobei die hinteren 2 Reifen nur eine Profiltiefe von 2,2mm hatten. Der Versicherer lehnte die Bezahlung der Reparaturkosten ab, Christian Ö. habe die Pflicht einer Profiltiefe von mindestens 4mm missachtet. Die Gefahr eines Unfalls wurde dadurch über einen längeren Zeitraum erheblich erhöht. Schließlich wurde die geringe Profiltiefe auch Ursache für den Unfall.

 

Dies wollt Christian Ö. nicht einfach hinnehmen. Er entgegnete, dass er der Winterreifenpflicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. In Deutschland gelte eine Mindestprofiltiefe von lediglich 1,6mm. Mit 2,2mm waren die Reifen zum Zeitpunkt des Unfalles einwandfreie Winterreifen.

Österreichisches Fahrzeug - österreichisches Recht

Mangels Einigung landete der Fall schließlich vor Gericht. Der gerichtliche Sachverständige stellt fest, dass der Unfall bei einer Profiltiefe von 4mm oder mehr nicht passiert wäre. Die erhebliche Unterschreitung der österreichischen Mindestprofiltiefe war demnach Ursache für den Schaden am Fahrzeug. Schließlich stellten sowohl das Oberlandesgericht Innsbruck als auch der OGH fest, dass es auf die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung NICHT ankommt. Es wurde eine Kaskoversicherung für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug nach österreichischem Recht abgeschlossen. Der Versicherer durfte daher darauf vertrauen, dass Winterreifen nach österreichischem Standard verwendet werden. Mit 2,2mm wurde die geforderte Profiltiefe von 4mm erheblich unterschritten. Somit lag eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs 1 VersVG vor und der Versicherer musste keine Leistung erbringen!

 

Winterreifenpflicht in Österreich: von 1.11. bis 15.4.

Ein Reifen muss 2 Kriterien erfüllen um als Winterreifen im Sinne des Gesetzes zu gelten. Neben der Reifenart (Winterreifen, Ganzjahresreifen) muss auch die Profiltiefe passen.

 

→ für PKW und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht gilt

Alle Reifen am Fahrzeug müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Reifen mit der Aufschrift: M+S, M.S., M&S und/oder einer Schneeflockenkennzeichnung
  • die Mindestprofiltiefe beträgt bei Radialreifen R mindestens 4mm 
  • bei den weniger gebräuchlichen Diagonalreifen D mindestens 5mm

Bei Schneefahrbahn (aber nur dort) genügt statt Winterreifen auch die Montage von Schneeketten auf mindestens 2 Antriebsrädern

 

→ für LKW über 3,5t Gesamtgewicht und Busse gilt

Alle Reifen an der Antriebsachse müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Reifen mit der Aufschrift: M+S, M.S., M&S und/oder einer Schneeflockenkennzeichnung
  • die Mindestprofiltiefe beträgt bei Radialreifen R mindestens 5mm 
  • bei den weniger gebräuchlichen Diagonalreifen D mindestens 6mm
  • Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder sind mitzuführen
  • für Busse gilt die Winterreifenpflicht nur bis 15.3. - Schneeketten sind aber bis 15.4. mitzuführen.
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