Die Küche brennt – und wer bezahlt den Schaden?

 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wo in Österreich die meisten Unfälle passieren? Nein, es sind ganz sicher nicht Österreichs Straßen. Und nein, es ist auch nicht der Arbeitsplatz. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und davon ein beträchtlicher Teil im Haushalt. Über 30% aller Unfälle in Österreich (Quelle: KfV) passieren nämlich innerhalb der eigenen vier Wände. Wie schnell das gehen kann, zeigt der folgende Fall:

 

Frau Huber (Name geändert) wohnt gemeinsam mit Ihrer Familie in einem Einfamilienhaus. Während Sie eines Tages das Essen für Ihre Familie zubereitet, hört sie im Keller die Waschmaschine "rumpeln". Aufgeschreckt läuft sie die Kellertreppe hinunter und stellt fest, dass die Waschmaschine beim Schleudern etwas „unrund“ läuft. Daraufhin schaltet sie die Waschmaschine aus und begeht in weiterer Folge einen großen Fehler: Da sie schon im Keller ist, nimmt sie die nicht ganz fertig geschleuderte Wäsche aus der Waschmaschine und hängt diese auf.

 

In der Zwischenzeit kommt ihr Gatte nach Hause. Da der Garagenöffner per Funk nicht funktioniert, ruft er seine Frau am Handy an, sie möge ihm die Garage öffnen. Kein Wunder, denn mittlerweile steht die Küche in Brand, woraufhin der FI-Schutzschalter „gefallen“ ist.

 

Bei diesem Unglück kommen glücklicherweise keine Personen zu Schaden, der Sachschaden beträgt in Summe aber 10.700 €. Davon 7.800 € an der Einrichtung und 2.900 € am Gebäude.

 

Entscheidend ist die Schuldfrage

Nun würden viele Leser einwenden, dass der Schaden sowieso von der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt ist. Dies ist jedoch nur bedingt richtig. Entscheidend für die Versicherung ist nämlich, ob die Unfallursache auf ein Verschulden zurückzuführen, und wie dieses zu bewerten ist. In diesem Fall entzündete sich das Feuer, weil Frau Huber während des Kochens ihre Wäsche aufhängte und somit den eingeschalteten E-Herd unbeobachtet ließ. Auch wenn es natürlich keine Absicht von Frau Huber war, aber die Versicherung sah ihr Verhalten als grob fahrlässig an und verweigerte die Schadensdeckung.

 

Die gute Nachricht aber: mittlerweile können Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, in unterschiedlichem Umfang mitversichert werden. Wenn auch Sie in Zukunft ganz auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie uns. Wir werden uns umgehend mit Ihnen diesbezüglich in Verbindung setzen.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
Klaus Klemencic
Versicherungsmakler - Büro

 

A-8430 Kaindorf/Leibnitz, Langstraße 7
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 03452 83551-0
+43 03452 83551-10

 

office@klemencic.at
www.klemencic.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © candice_rose / pixabay