Formalfehler bei Lebensversicherungen

 

Vielleicht haben Sie schon von der Rückabwicklung von Lebensversicherungen gehört, die unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. Ein Formalfehler im Jahr 2006 gab für den Obersten Gerichtshof den Ausschlag: In der Entscheidung 7 Ob 107/15h vom September des Vorjahres wurde einem Kunden ein unbefristetes Rücktrittsrecht eingeräumt, da seinerzeit bei Abschluss des Vertrags eine Rücktrittsfrist von zwei Wochen angegeben, gesetzlich aber ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen war. Der OGH urteilte, dass eine fehlerhafte Belehrung vorlag – der Rücktritt vom Vertrag im Jahr 2014 wurde demnach bestätigt.

 

Weitere Rechtsfragen offen

Mutmaßlich haben einige Banken und Versicherer seinerzeit diese Formvorschrift nicht eingehalten. Auch Ihr Vertrag könnte betroffen sein, wenn er im Zeitraum 1995 bis 2012 abgeschlossen wurde. Ergänzende Rechtsfragen rund um eine Rückabwicklung sind derzeit allerdings noch nicht geklärt, ebenso wie etwaige außergerichtliche Vergleiche. Da laut OGH-Erkenntnis keine Fristen verstreichen, ist anzuraten, das weitere Geschehen abzuwarten. Für Ihre Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.


 
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