Sonne tanken ohne Reue: Schützen Sie die Haut vor gefährlicher UV-Strahlung

 

Nach langen trüben Wintermonaten steigt die Sehnsucht nach Sonne, Strand und Meer. Beim Aufenthalt im Freien sollte man jedoch einige Dinge beachten, um Hautschäden zu vermeiden.

 

Vorbild Süden

Wer in südlichen Ländern Urlaub macht, merkt schnell, dass die Uhren dort anders ticken. Selbst kleine Kinder toben abends noch fröhlich herum, während Strand und Land zur Mittagszeit wie ausgestorben scheinen. Da halten die Kleinen ihren Mittagsschlaf und die Erwachsenen eine ausgedehnte Siesta. Eine nachahmenswerte Gepflogenheit, denn für einen Aufenthalt im Freien ist es viel zu heiß und die UV-Strahlung zwischen 11 und 15 Uhr am stärksten. Wer sich da der Sonne aussetzt, riskiert neben einem Sonnenbrand gefährliche Zellschäden, die Hautkrebs hervorrufen können. Selbst im Schatten ist das UV-Licht nicht zu unterschätzen, zudem wird die Strahlung von Wasser und Sand – aber auch von Schnee in den Alpen – reflektiert und verstärkt. 

 

Behütet am Strand

Ein Leibchen für die Kids, Hemd oder Tuch schützen die Haut, mit Kappe oder Hut rüstet man sich gegen einen Sonnenstich, wobei die Kopfbedeckung Ohren und Nacken mit beschatten sollte. Nicht zu vergessen die Augen: Sonnenbrillen mit Gläsern, die UV-Strahlungen mit Wellenlängen von bis zu 400 Nanometer abhalten, sind am geeignetsten – achten Sie auf die Kennzeichnung UV-400. Übt man Sport aus oder verrichtet Arbeiten in der Sonne, empfiehlt sich spezielle UV-Schutzkleidung.   

 

Eincremen nicht vergessen

Eine gute Sonnencreme schützt vor UV-A und UV-B Strahlung, der Lichtschutzfaktor LSF gibt an, wie lange die Zeit an der Sonne verlängert werden kann. Je heller die Haut, desto höher sollte der LSF sein – für Erwachsene empfiehlt sich ein Wert von mindestens 20, bei Kindern 30 oder mehr, wobei die Sonnencreme rund 30 Minuten vor dem Sonnenbaden aufgetragen und etwa alle zwei Stunden erneuert wird. Junge und auch ältere Wasserratten greifen am besten zu wasserfesten Produkten.

 

UV-Index checken

Wetter-Apps am Handy, Tageszeitungen und Webseiten geben Auskunft über regionale UV-Werte, die Skala reicht von 1 bis 11. Je höher der Index, desto mehr Schutz braucht es: Bereits bei mittlerer UV-Strahlung (Index 3) kann die Erbsubstanz der Haut beeinträchtigt werden – selbst wenn keine Rötungen auftreten. Auch der Hauttyp spielt eine Rolle, ebenso steigern manche Medikamente wie Hormonpräparate, Antidepressiva oder Kreislaufmittel die Lichtempfindlichkeit – fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Arzt nach. Liegt der Index bei 8 oder höher, vermeiden Sie am besten den Aufenthalt im Freien.

 

Leichtsinn ist nicht angebracht

Laut Robert-Koch-Institut kommt Hautkrebs mit knapp 45% bei Krebsneuerkrankungen am häufigsten vor. Der „weiße“ Hautkrebs ist meist heilbar, der „schwarze“ allerdings lebensgefährlich. Bei entsprechenden Erbanlagen oder vielen Leberflecken auf der Haut sollte man besonders vorsichtig sein und jedenfalls auch dann vorbeugen, wenn diese Kriterien nicht zutreffen. Schützen Sie Ihre Haut so gut wie möglich, unterlassen Sie stundenlange Sonnenbäder und meiden Sie Mittagshitze und hohe UV-Werte, dann können Sie Sonne und Urlaub mit gutem Gewissen genießen.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
VIV Retl OG
Versicherungsmakler

 

A-2721 Bad Fischau, Poppengasse 17
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2639 2609 oder +43 664 124 17 24
+43 2639 27006

 

viv@retl-versicherung.at
www.retl-versicherung.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements