Aktiv im Verein: Wann Funktionäre auch privat haften

 

ÖsterreicherInnen übernehmen gerne ehrenamtliche Tätigkeiten, sei es in Sport- und Brauchtumsvereinen, in Jugend- oder humanitären Hilfsorganisationen, in alpinen Vereinen oder Organisationen, für Tier- und Umweltschutz ... Dieses Engagement ist beispielhaft – weniger vorbildlich wird das Thema Haftung behandelt. Bestenfalls verlässt man sich auf eine bestehende Vereinshaftpflichtversicherung, doch die greift bei so einigen Schadenersatzpflichten gegenüber Dritten nicht.

 

Stolperfallen im Geschehen

Vereinsfest, sportlicher Wettbewerb, Veranstaltungen, um die Vereinskasse zu füllen: Die Geselligkeit kommt bei solchen Anlässen meist nicht zu kurz, mitunter aber die Sicherheit. Teilnehmer oder Besucher stolpern über sorglos verlegte Leitungen, ein Zelt bricht ein oder es fehlt an generellen Schutzvorrichtungen, an die man erst denkt, wenn es zu spät ist.

 

Werden Personen aufgrund mangelnder Vorsichtsmaßnahmen verletzt, haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen für Schadensforderungen – und mitunter werden Funktionäre unter bestimmten Umständen selbst zur Kasse gebeten. Darüber hinaus sind strafrechtliche Folgen nicht zu unterschätzen. Obmänner, Kassier oder Rechnungsprüfer müssen sich zudem verantworten, wenn etwa Vereinsvermögen zweckwidrig verwendet, die Abwicklung einer Vereinsauflösung vereitelt wurde, die finanzielle Absicherung bei der Umsetzung von Vereinsvorhaben fehlte oder Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen verschleppt wurden.

 

Sorgfalt bei der Sorgfaltspflicht

Fehler und Missgeschicke passieren zuweilen und das kann sich fatal auswirken. Wer eine Funktion in einem Verein wahrnimmt, sollte neben Überzeugung und Begeisterung für das Amt auch eine realistische Einschätzung der Situation mitbringen: Besteht eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für den Verein und dessen Organe und privat ausreichend Versicherungsschutz, um etwa bei der Klage von Dritten anwaltlichen Beistand zu erhalten? Dermaßen abgesichert, kann man sich getrost und mit Freude seinen ehrenamtlichen Aufgaben widmen.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
VIV Retl OG
Versicherungsmakler

 

A-2721 Bad Fischau, Poppengasse 17
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2639 2609 oder +43 664 124 17 24
+43 2639 27006

 

viv@retl-versicherung.at
www.retl-versicherung.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements