„In Österreich herrscht eine Zweiklassen-Medizin. Wenn Sie Wert auf geringe Wartezeiten, eine zweite Meinung oder eine freie Krankenhauswahl legen, sollten Sie ernsthaft über eine zusätzliche private Krankenversicherung nachdenken."

Wissen Sie eigentlich ...

 

... ob man beim „Eiskratzen“ den Motor warmlaufen lassen darf?

 

Wer kennt das nicht: das Auto steht über Nacht im Freien und ist am Morgen mit einer dicken Eisschicht überzogen - der Eiskratzer muss her. Und damit das Befreien der Scheiben vom lästigen Eis etwas leichter von der Hand geht, wird mal gleich der Motor gestartet. Somit ist es beim Wegfahren auch gleich kuschelig warm im Auto.

 

Klingt alles vertraut und logisch, ist aber in dieser Art und Weise nicht erlaubt! Paragraph 102, Absatz 4 des Kraftfahrzeuggesetzes besagt nämlich, dass ein Warmlaufen des Motors eine vermeidbare Luftverunreinigung darstellt und somit verboten ist.

 

Übrigens gilt das Gleiche auch bei längeren Staus und Wartezeiten vor Bahnübergängen!


 
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