Wissen Sie eigentlich ...
wie viel Prozent eines Wahlarzt-Honorars man von der Krankenkasse zurückverlangen kann?
Bis zu 80% – Diese Antwort ist richtig. |
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Gar nichts / Bis zu 50% – Diese Antworten sind falsch. |
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Bis zu 80% kann man von der Krankenkasse zurückverlangen.
Aber Achtung: Man bekommt „nur“ bis zu 80 Prozent des Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung verrechnen würde! Sie erhalten nicht bis zu 80% des tatsächlich gezahlten Wahlarzt-Honorares rückerstattet.