Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

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„Achten Sie auf immer darauf, dass Ihr zwei- oder vierrädriges Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Im Falle des Falles könnte sonst der Versicherungsschutz verloren gehen.“

Begriffserklärung

 

Bürgerkarte

 

 

Die Bürgerkarte ist eine Kombination aus amtlichem Ausweis-Dokument (meist der e-Card oder dem Mobiltelefon als sog. Handysignatur) und einem digitalen Zertifikat im elektronischen Verwaltungsverfahren. Sie kann bei Behördengängen als Ersatz zur eigenhändigen Unterschrift verwendet werden.

 

Die Aktivierung der e-card als Bürgerkarte ist kostenlos und erfolgt entweder
  • bei Aktivierungsstellen z.B. Servicestellen der Krankenkasse mittels Identitätsnachweis
  • über FinanzOnline, für dessen Zugang ein Identitätsnachweis erbracht werden muss
  • Anforderung eines eingeschrieben RSa-Briefes

 

Funktionen der Bürgerkarte: (über 100 Anwendungen insgesamt)
  • Elektronisches Postamt: Sie erhalten Behörden-Post auf elektronischem Weg sicher zugestellt.
     
  • Sicheres Online-Banking: Sie brauchen keine Bank-PINs und TANs mehr.
     
  • Online-Amtswege: Sie können damit u.a. Arbeitnehmerveranlagungen, Anzeigen, Strafregisterbescheinigungen etc. bequem von zu Hause aus erledigen.
     
  • Persönliche Infos im Blick: Sie finden damit Einsicht u.a. in Ihr Pensionskonto, Versicherungszeiten, Daten zur Krankenversicherung, etc.
     
  • Datentresor: Sie können hochsensible Daten (Dokumente, Passwörter, Befunde, ...), die nur bei Ihnen am Computer gespeichert sind, in einem Hochsicherheitsrechenzentrum ablegen.

 

 

Fazit:

Die Bürgerkarte ist eine praktische Einrichtung, die Ihnen im Alltag oft sehr nützliche Dienste erweist.

 

Mehr Infos zur Bürgerkarte finden Sie hier.

 

 

 

Quelle: Wikipedia

 


 
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