Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

+43 (0)699 / 14 56 12 17
office@hoppacher.at
 
„Bei Wintersportunfällen können enorme Kosten entstehen. Schon eine Hubschrauberbergung
kostet bis zu 7.000 Euro.
Eine finanzielle Absicherung
für solche Fälle ist aber
bereits für wenig Geld zu haben!“

Für einen abgesicherten Spaß im Schnee

 

(Kunid) Über 50.000 Wintersportler verletzten sich letztes Jahr auf den Schneepisten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor dem Wintersportvergnügen um eine passende Absicherung kümmern.

 

Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit verunfallten 2011 43.600 Personen beim alpinen Skilauf sowie 11.200 Menschen beim Snowboarden. Um nach einem missglückten Ski- oder Snowboardausflug nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, kann der Einzelne jedoch vorsorgen und sich vor dem kalten Vergnügen um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Mögliche Einkommenseinbußen oder Schadenersatzzahlungen nach einem Unglück können bei einer fehlenden Absicherung nämlich schnell zum finanziellen Problem werden.

 

Stürze und Zusammenstöße sind die häufigsten Unfallursachen beim Ski- oder Snowboardfahren. Ist man selbst unvorsichtig und verletzt einen anderen auf der Skipiste, muss man für den entstandenen Schaden auch aufkommen. Neben den Sachschäden wie beschädigte Skier sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.

 

Absicherung von verursachten Schäden

Eine private Haftpflichtversicherung, teils in der Haushaltspolizze bereits integriert, übernimmt derartige Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind.

 

Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Absicherungen.

 

Wenn man selbst verletzt wird

Wenn man selbst unverschuldet durch einen anderen Wintersportler verletzt wurde, hilft bei der Durchsetzung eigener Ansprüche eine private Rechtsschutz-Versicherung.

 

Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.

 

Je nach Vereinbarung übernimmt allerdings eine bestehende Auslandsreisekranken-Versicherung nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch Bergungskosten und den Rücktransport nach Österreich.

 

Unfall mit bleibenden Folgen

In manchen Fällen endet der fröhliche Winterspaß im Spital. Mit einer Zusatzkranken-Versicherung kann man dann wenigstens die Behandlungszeit im Krankenhaus unter möglichst angenehmen Bedingungen verbringen.

 

Bleiben nach einem Wintersportunfall bleibende gesundheitliche Schäden, droht einem ohne eine Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch noch ein finanzielles Unheil. Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

 

 

 

Fazit:

Wie Sie nun selbst erfahren haben, sind die mit einem Wintersportunfall verbundenen Kosten oft enorm und können sogar bis zur Bedrohung Ihrer finanziellen Existenz führen.

 

Damit Sie für solche Fälle abgesichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Senden Sie dafür ganz einfach das Formular (rechts) ab, wir melden uns bei Ihnen.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter




Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

In der Februar-Ausgabe dreht
sich alles um Singles & Familie.

Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

Anschrift) Wagnastraße 1/EG, A-8430 Leibnitz
Kostenlose Service-Line) 0800 / 206 303 | Mobil) +43 (0)699 / 14 56 12 17 | Fax) +43 (0)316 / 23 11 23 1500
E-Mail) office@hoppacher.at | Webadresse) www.hoppacher.at

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB
 

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Bildnachweis  | © knickinoptik