PSD2 – mehr Sicherheit beim Online-Banking

 

Wer seine Überweisungen online tätigt, war unweigerlich damit konfrontiert: TAN Listen aus Papier wurden ungültig und man wird öfter aufgefordert, sich zu authentifizieren. Grund dafür ist die mit 14. September 2019 in Kraft getretene Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2).

 

Starke Kundenauthentifizierung

Reichte bisher eine einzige Nutzerkennung, um sich einzuloggen, wird nun zusätzlich ein zweiter Faktor gefordert. Diese zwei Faktoren müssen aus einem der drei folgenden Bereiche stammen:

  • Besitz (z.B. Smartphone, Zahlungskarten)
  • Wissen (Codes, Passwörter, … die nur der Besitzer weiß)
  • Inhärenz (biometrische Merkmale wie Fingerabdruck oder Geschichtsscan)

Die zwei verwendeten Faktoren müssen aus unterschiedlichen Kategorien stammen, Smartphone und Bankomatkarte sind also keine gültige Kombination, da beides dem Besitz zugeordnet wird. Zusätzlich gilt, dass der zweite Faktor dynamisch generiert werden muss – dies erklärt die Abschaffung der TAN Listen aus Papier.

 

Auch für das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet ist es ab jetzt zu wenig, nur die Kreditkartennummer, Prüfzahl und das Ablaufdatum anzugeben. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt hier gleichermaßen.

 

Smartphone als Muss

Die neue starke Kundenauthentifizierung ist sehr eng verbunden mit dem Smartphone. Wer kein Smartphone besitzt hat es seit September in punkto Online-Banking schwer. Alternativen gibt es teilweise keine, CardTAN-Generatoren gibt es, sind aber nicht kostenlos. Auch der Gang zum Schalter ist aufgrund der Gebührengestaltung einiger Banken eine teure Option.

 

Monopol ade

Der Nachweis der Identität ist aber nicht die einzige Änderung, die die neue Zahlungsrichtlinie bringt. Es soll der Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern gestärkt werden. Es haben zukünftig also nicht mehr nur die Banken Zugriff auf die Kontodaten, sondern auch Drittanbieter – vorausgesetzt der Kunde stimmt zu.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Peter Höfler

Vermögensberater, Unternehmensberater

 

A-2345 Brunn/Gebirge, Weidengasse 14
Offenlegungs-/Informationspflicht
   
+43 664 280 91 00

 

beratung@peter-hoefler.at
www.peter-hoefler.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements