Auf wackeligen Beinen - wenn die Erde bebt

 

Erdbeben werden hierzulande nicht als große Gefahr eingeschätzt, und doch bebt die Erde in Österreich rund 600 Mal pro Jahr – erst jüngst wurden im März und April 2021 Erschütterungen mit einer Stärke von 4,4 bzw. 4,6 registriert, das Epizentrum lag in Niederösterreich.

 

Gefährdung von Mensch, Hab und Gut

Die Bewegung tektonischer Platten kann ruckartig auftretende Spannungen und damit ein Erdbeben auslösen – auch in Österreich. Besonders gefährdet sind Rhein- und Inntal in Vorarlberg bzw. Tirol, das Mur- und Mürztal in der Steiermark sowie das Semmeringgebiet und Wiener Becken in Niederösterreich. Erdbeben rufen Angst und Schrecken hervor und wecken Erinnerungen an das verheerende Beben 1976 im italienischen Friaul, das viele Gebäude zum Einsturz brachte und nahezu 1000 Menschenleben kostete – und das auch in Österreich noch deutlich spürbar war.

 

Richtig bauen und versichern

Was kann man tun, um sich vor Erdbebenfolgen zu schützen? Bei der Planung und Errichtung von Neubauten ist die Gefährdungsstufe im Baugebiet und generell die Einhaltung der ÖNORM EN 1998 zu berücksichtigen, doch viele Gebäude stehen auf wackeligen Beinen; sie stammen aus einer Zeit, in der es noch keine Vorgaben für erdbebensicheres Bauen gab.

 

Bleibt die Frage, ob eine Versicherung entstehende Schäden an Inventar oder Gebäude abdeckt? Erdbeben gelten als außergewöhnliches Naturereignis und es sind bei einer Eigenheimversicherung - wenn überhaupt - eher geringe Standardbeträge als Entschädigung definiert. Sie können die Deckung für Katastrophenschutz allerdings ergänzen bzw. ausweiten. Wir beraten Sie gerne, welche Vorsorge in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist.

 

Erdbebengefährdungskarte von Österreich

→ Ob Ihr Haus oder Bauvorhaben in einer gefährdeten Zone steht, können Sie hier überprüfen.

 

Vom richtigen Verhalten

Achten Sie vorbeugend auf einen guten Bauzustand von Haus, Schornsteinen, Dachrinnen, Balustraden. Befestigen Sie schwere Möbel, Boiler etc. an der Wand und hängen Sie keine schweren Bilder oder Regale über Ihrem Bett auf. Prägen Sie sich die Lage von Hauptschaltern und Absperrventilen für Strom, Gas und Wasser ein.

 

Laufen Sie während eines Bebens nicht nach draußen, halten Sie sich unter Türstöcken oder neben tragenden Wänden auf und meiden Sie Fensternähe. Befinden Sie sich im Freien, halten Sie zum Schutz vor herabfallenden Bauteilen mindestens 5 Meter Abstand zu Gebäuden und Freileitungen – in einer Stadt suchen Sie zum Unterstellen Hauseingänge oder -einfahrten auf.


Überprüfen Sie nach einem Erdbeben das Haus auf Bauschäden, stellen Sie Strom, Gas und Wasser ab, löschen Sie Kerzen oder Kaminfeuer und verlassen Sie bei Einsturzgefahr das Gebäude unverzüglich.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
VIV Retl OG
Versicherungsmakler

 

A-2721 Bad Fischau, Poppengasse 17
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2639 2609 oder +43 664 124 17 24
+43 2639 27006

 

viv@retl-versicherung.at
www.retl-versicherung.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements