Schnee und Eis: Diese Pflichten haben Hausbesitzer im Winter

 

Verschneite Landschaften, frostige Temperaturen oder nasskalter Schneematsch – der Winter hat viele Gesichter. Für Hausbesitzer ist die kalte Jahreszeit mit einigen extra Pflichten verbunden. Um Schäden und möglichen Haftungsfragen vorzubeugen, ist es wichtig, Präventionsmaßnahmen zu setzen.

 

#1) Wasserleitungen absperren und leeren

 

Gefriert Wasser in den Leitungen, können diese aufplatzen. Taut das Wasser an wärmeren Tagen wieder auf, sickert es ins Mauerwerk und kann erhebliche Schäden verursachen.

Deshalb: Leitungen im Außenbereich und in nicht beheizten Räumen absperren und Wasserhahn aufdrehen.

 

#2) Dach, Dachrinne und Bäume kontrollieren

 

  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Dachziegel gelockert haben, an diesen Stellen könnte Feuchtigkeit eindringen.
  • Befreien Sie Dachrinnen von Schmutz und Laub, damit Regen- und Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
  • Kontrollieren Sie die Bäume auf schwache Äste, die dem Schneedruck im Winter womöglich nicht standhalten.

 

#3) Räumpflicht/Winterdienst

 

Grundstücks- und Hauseigentümer müssen jeden Tag von 6 – 22 Uhr dafür sorgen, dass der angrenzende Gehsteig bzw. Gehweg frei von Schnee ist. Bei Glatteis muss entsprechend gestreut werden, auch vorbeugend.

Beachten Sie, dass die Räumpflicht auch gilt, wenn Sie verhindert sind, weil Sie krank oder auf Urlaub sind. Für diese Zeiten müssen Sie unbedingt jemanden organisieren, der diese Pflichten während Ihrer Abwesenheit übernimmt oder einen gewerblichen Winterdienst beauftragen.

 

#4) Schnee am Dach

 

Behalten Sie während schneereicher Phasen die Schneelast auf Ihrem Dach im Auge, um diese gegebenenfalls entfernen zu lassen, wenn die Lastgrenze überschritten wird. Besonders wichtig, wenn viel feuchter Neuschnee fällt oder der Schnee gefriert.

Zusätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass durch Dachlawinen keine Fußgänger verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden. Sie können als Hauseigentümer dafür haftbar gemacht werden.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
C. Kreuzer KG
Versicherungsmakler & Vermögensberater

 

A-1180 Wien, Gymnasiumstr. 16
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 1 470 21 03
+43 1 470 21 03-10

 

brigitte.kreuzer@kreuzerkg.at
www.kreuzerkg.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements