ARGE MED-Newsletter 02/2017


Pflegegeld in Rekordhöhe bei einem medizinischen Haftungsfall

 

Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hat einen neuen Höchstbetrag für Pflegegeld in Österreich bestätigt.

 

Am diesjährigen ARGE MED-Kongress wurde die Berechnung von Gesamtschadenersatzforderungen ausführlich an Hand des Falls „Nadina“ beleuchtet. Dieser prominente Fall wurde im Vorjahr in Innsbruck erstinstanzlich beendet, die Medien berichteten ausführlich. Der mit Abstand höchste Anteil im gesamten Schadenersatzanspruch entfällt in der aktuellen Rechtsprechung dabei auf die Pflegekosten.

 

Jetzt gibt es einen neuen, oberstgerichtlich entschiedenen Anspruchsfall. Darin wurden für die ersten drei Lebensjahre rund EUR 300.000,- an Pflegeaufwand zugesprochen. Das entspricht EUR 8.155,25 pro Monat – weit höher als der hochmediale Fall Nadina und überhaupt der höchste oberstgerichtlich bestätigte monatliche Pflegeaufwand überhaupt.

 

Je nach prognostizierter Lebenserwartung der Klägerin kann daher in diesem Fall theoretisch auch die höchste jemals in Österreich zugesprochene Pflegegeldsumme resultieren. Ohne Zinskorrektur wären das bei 70 Lebensjahren folglich rund EUR 7 Millionen – noch ohne Berücksichtigung von Verfahrenskosten und anderer Schadenersatzbestandteile! Das gerade noch gängige Haftpflichtlimit von EUR 10 Millionen in aktuellen Arzthaftpflichtversicherungen wird in diesem Fall schon fast erreicht.

                                                           

Hintergrundinfos zum konkreten Sachverhalt

Die Klägerin erlitt bei der Geburt durch einen Behandlungsfehler eine dyskinetische Cerebralparese und wird lebenslang schwer behindert bleiben. Die Haftung, hier des Krankenhauses, steht fest. Zur Berechnung der Höhe des Pflegeaufwandes hat das Erstgericht den Pflegeaufwand für ein gesundes Kind in den ersten 3 Lebensjahren (ebenso dauernde Aufmerksamkeit) mit jenem der Klägerin gegenüber gestellt (aufwändigere und länger dauernde Pflegemaßnahmen, Bedarf an 2 Pflegepersonen gleichzeitig, etc.). Das Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass dieser Pflegemehraufwand für die ersten drei Lebensjahre knapp EUR 300.000,- betrage.

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