ARGE MED-Newsletter 02/2017
Haftpflicht-Rahmenvertrag für Gerichts-SVs aktualisiert
Ein alter Mangel im Rahmenvertrag wurde beseitigt. Weiterhin ist das Angebot aber nur für Ausnahmefälle interessant.
Schon oft kritisiert, nun endlich gefallen: Im Rahmenvertrag der Gerichts-SV wurde die strikte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Gutachten im eigenen Fachgebiet endlich aufgegeben. Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen hat eine entsprechende Nachricht dazu an seine Mitglieder verschickt. Der Rahmenvertrag bleibt für Gutachter-Ärzte und -Zahnärzte dennoch meist uninteressant, weil die gemeinsame Absicherung mit der Arzt- und Zahnarzthaftpflichtversicherung fast immer weit günstiger kommt. Vor allem bei höheren Summen als den gesetzlich vorgeschriebenen mindestens EUR 400.000,- wird der Unterschied in der Prämie markant.
Wichtig: nicht die Anzahl der Gutachten oder der Umsatz aus der Tätigkeit sind für die richtige Auswahl der Versicherungssumme relevant, sondern einzig und allein der Inhalt der Gutachten! Wer Fälle begutachtet in denen es potentiell um Millionen geht, wird auch eine Versicherungssumme in dieser Höhe benötigen, um für allfällige Forderungen der Streitparteien (in der Praxis: der unterlegenen Partei) gewappnet zu sein.
In der Praxis ist diese Rahmenvertragslösung dann interessant, wenn ein Gutachter praktisch überhaupt keine Gutachtenaufträge erhält oder annimmt, die Mitgliedschaft aber aufrecht erhalten will. Dann existiert die pro forma ausreichende und prämiengünstige Variante für „bis zu drei Gutachten pro Jahr“.
Link: https://wien.gerichts-sv.at/aktuelles/beitrag/detail/deckungsumfang-der-haftpflichtversicherung-fuer-gerichtssachverstaendige/
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