Das ist neu 2023

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2022/2023 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben die unserer Meinung nach Wichtigsten für Sie zusammengefasst.

 

 

 B wie

 

→ Betreuungsrecht für Ehepartner

In Notfällen kann zukünftig der Ehepartner gesundheitliche Entscheidungen für den Partner treffen, sollte dieser selbst nicht mehr in der Lage dazu sein. In diesen Fällen sind Ärzte auch von der ärztlichen Schweigepflicht befreit. Dieses Notvertretungsrecht gilt für längstens 6 Monate.

 

→ Bürgergeld

Das Bürgergeld tritt an die Stelle von Hartz IV. Neben dem neuen Namen kommt auch die Anpassung der Regelsätze. Alleinerziehende erhalten ab Januar 2023 502 €, das bedeutet eine Anhebung von mehr als 50 € pro Monat. Auch Lebenspartner und Kinder werden mehr Geld erhalten als bisher.

 

 C wie

 

→ CO2-Abgabe

Die stufenweise Erhöhung der CO2-Steuer wurde für 2023 aufgrund der hohen Energiekosten ausgesetzt.

 

→ CO2-Preis

Seit Januar 2023 müssen sich Vermieter an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Aufgeteilt wird der CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter nach einem Stufenmodell. Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto höher wird der Anteil des Vermieters. Dies soll einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.

 

 E wie

 

→ Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der „gelbe Schein“ hat ausgedient, die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen für gesetzlich Krankenversicherte gehen seit Jahresbeginn direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse, der Arbeitgeber kann sie dort abrufen.

 

 F wie

 

→ Führerschein-Umtausch

Bis zum 19.01.2033 sollen alle Besitzer einer Fahrerlaubnis einen neuen EU-Führerschein in Plastikkarten-Format besitzen. Die Umtauschfristen sind nach Jahrgängen gestaffelt. Am 19. Januar 2023 endete die Frist für die Jahrgänge 1959 – 1964. Wer nach dem Stichtag mit einem alten Führerschein erwischt wird, dem drohen Bußgelder.

 

Am 19. Januar 2024 endet die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 – 1970, nach 1971 geborene haben Zeit für den Umtausch bis 19. Januar 2025.

 

 H wie

 

→ Homeoffice-Pauschale

Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige jetzt 6 statt 5 € und für 210 statt 120 Tage in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Somit können ab 2023 bis zu 1.260 € jährlich geltend gemacht werden.

 

 K wie

 

→ Kfz-Versicherung und Steuern

Mit 2023 gab es für Millionen von Autofahrern eine Änderung beim Beitrag zur Kfz-Versicherung, da die Typklasseneinstufungen geändert wurden.

 

Auch die Regionalklassen haben sich geändert. Dies bedeutet für ca. 5,5 Millionen Autofahrer eine Verbesserung, ca. 10 Millionen müssen mit einer schlechteren Einstufung rechnen.

 

→ Kindergeld

2023 wird das Kindergeld angehoben. Unabhängig davon, wie viele Kinder man hat, gibt es nun 250 € für jedes Kind. Bisher bekam man für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für jedes folgende Kind 250 €.

Auch der Kinderfreibetrag wurde 2023 erhöht und beträgt somit 3.012 €.

Der Kinderzuschlag wurde von 229 € auf 250 € pro Monat angehoben.

 

→ Krankenkassenbeiträge

Bisher lag der Pflichtanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung im Schnitt bei 15,9 %, dieser Pflichtanteil wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben und damit zukünftig durchschnittlich 16,2 % des Bruttolohns ausmachen.

Die Krankenkassen mussten zudem nicht, wie bisher, die Mitglieder schriftlich über die Erhöhung informieren.

 

→ Kroatien

Erleichterungen gibt es 2023 für Kroatien-Urlauber. Am 1. Januar 2023 ist Kroatien dem Schengenraum und der Eurozone beigetreten: Kontrollen an den Grenzen sind in dem bisherigen Ausmaß Geschichte und die Kuna wird vom Euro abgelöst.

 

 L wie

 

→ Lastwagen-Maut

Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wurde angehoben. Bei der Berechnung werden Kosten für Lärmbelästigung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

 

 M wie

 

→ Masken im Verbandskasten

Autofahrer müssen ab 1. Februar 2023 zwei verpackte OP-Masken im Verbandskasten mitführen. Gestrichen aus dem Verbandskasten wurde dafür das Verbandstuch der Größe 40x60 Zentimeter und es muss nur mehr ein Dreieckstuch mitgeführt werden, anstelle von zwei.

 

→ Mehrwegpflicht

Für Speisen und Getränke „to go“ müssen Restaurants und Cafés zukünftig Mehrwegverpackungen anbieten. Für die Mehrwegoption dürfen den Kunden keine Mehrkosten entstehen, die Betriebe dürfen jedoch Pfand erheben. Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe mit weniger als 5 Angestellten.

 

→ Midi-Jobs

Die Verdienstobergrenze bei Midi-Jobs ist auf 2.000 € brutto gestiegen.

 

 N wie

 

→ 49-Euro-Ticket

Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets wurde das 49-Euro-Ticket ins Leben gerufen. Der Start war ursprünglich für Januar 2023 geplant, jetzt ist Anfang April 2023 im Gespräch. Für 49 € pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Angeboten werden soll es als monatliches Abo.

 

 R wie

 

→ Rentenerhöhung

Ab 1. Juli 2023 dürfen sich Rentner über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. In Westdeutschland sollen die Renten um etwa 3,5 % angehoben werden, in Ostdeutschland um gut 4,2 %. Diese Zahlen sind allerdings noch vorläufig, Klarheit wird es im Frühjahr geben.

 

 S wie

 

→ Strom- und Gaspreisbremse

Mit März 2023 starten die geplanten Preisbremsen, die Vergünstigungen gelten aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Der Strompreis wird dabei bei 40 Cent je Kilowattstunde, der Gaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde und Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 % des Verbrauches des Vorjahres.

 

 T wie

 

→ Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak wurden angehoben, eine Packung mit 20 Zigaretten kostet daher durchschnittlich 18 Cent mehr.

 

→ Tierwohl-Label

Ab Sommer 2023 soll das Tierwohl-Label im Handel zu finden sein. Vorerst wird es verwendet für die Kategorisierung von frischem unverarbeitetem Schweinefleisch aus deutscher Haltung.

Unterschieden wird dann in 5 Kategorien:

Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio

Eine Kennzeichnungspflichtig für weitere Tierarten soll folgen, ebenso wie eine Erweiterung auf in der Gastronomie verwendetes Fleisch.

 

 W wie

 

→ Wohngeld

Das Wohngeld steigt mit Januar 2023 von etwa 190 € pro Monat auf 370 €.

Mit Januar 2023 steht das Wohngeld auch mehr Menschen zur Verfügung als bisher, der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht sich von 600.000 auf ca. 2 Millionen.

Wer anspruchsberechtigt ist hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab. Wohngeld bekommt man nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Ob Sie wohngeldberechtigt sind, können Sie mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums einschätzen.

⇒ Wohngeld-Rechner


 
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