Januar 2013  .  Schneeräumen, Finanzamt & ein Verkehrsunfall

 

Was tun, wenn es gekracht hat

(kunid) Bei Eis, Schnee und schlechten Sichtverhältnissen steigt auch die Anzahl der Verkehrsunfälle. Je genauer ein Unfallbeteiligter oder eine Person, die zufällig an die Unfallstelle kommt, wissen, wie sie sich zu verhalten haben, desto besonnener und stressfreier werden sie die notwendigen Unfallmaßnahmen erledigen können.

 

Für alle Unfallbeteiligten, aber auch für Personen, die zu einem Unfall hinzukommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und umsichtig zu handeln. Ist ein Unfall geschehen, müssen Unfallbeteiligte und auch Personen, die zuerst auf das Unfallgeschehen treffen, prinzipiell am Unfallort bleiben und helfen.

 

Helfen ist Pflicht

Unfallbeteiligte, aber auch Personen, die nicht direkt in den Unfall verwickelt sind, müssen nämlich mit rechtlichen Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen, wenn sie Verletzten nicht helfen. Hierzu gehören das Absetzen eines Notrufes bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, eine Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung von Verletzten. Dennoch schauen manche aus Angst, Fehler zu machen, lieber weg als zu helfen.

 

Der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) bietet diesbezüglich gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (ASBÖ) eine kurze bebilderte Einweisung und ein herunterladbares Video an, das über die wichtigsten ersten Schritte nach einem Unfall anschaulich informiert.

 

Die richtige Absicherung einer Unfallstelle

Grundsätzlich ist die Unfallstelle abzusichern, um einen Folgeunfall zu vermeiden. Wichtig ist es dabei, das eigene Fahrzeug verkehrssicher und mit Warnblinkanlage abzustellen sowie selbst eine Warnweste anzuziehen. Zudem sollte ein Pannendreieck nahe des Fahrbahnrandes auf der Fahrbahnseite, auf der das Unfallfahrzeug steht, aufgestellt werden.

 

Der Abstand ist so zu wählen, dass nachfolgende Fahrzeuge das Dreieck frühzeitig erkennen, um genug Zeit und Platz zum Ausweichen oder Anhalten zu haben. Im Ortsgebiet werden dazu meist rund 50 Meter, außerhalb des Ortsgebietes rund 150 Meter und auf der Autobahn rund 200 bis 250 Meter von der Unfallstelle entfernt empfohlen.

 

Wenn es Verletzte gibt

Zeigt der Verunfallte auf Ansprache keine Reaktion, sollte der Ersthelfer Hilfe holen beziehungsweise jemanden beauftragen, den Notruf unter der Telefonnummer 144 zu verständigen. „Anschließend sollte er das Unfallopfer mit dem Rautek-Griff aus der Gefahrensituation befreien“, erklärt Jürgen Grassl, Bundesschulungsleiter des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs. Danach gilt es, die Atmung zu überprüfen. Wenn der Patient atmet, sollte er in eine stabile Seitenlage gebracht werden, um zu verhindern, dass er an Erbrochenem oder an seiner eigenen Zunge erstickt.

 

Sicherheit, das Richtige zu tun, geben ein Erste-Hilfe-Kurs sowie eine regelmäßige Auffrischung des dabei Erlernten. Wo und wann derartige Kurse und Auffrischungslehrgänge angeboten werden, können unter anderem bei den Ansprechpartnern und ermächtigten Ausbildungsstellen erfragt werden, die im Internet unter www.help.gv.at zu finden sind.

 

 


 
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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