Erwerbsunfähigkeitspension - eine Schlechterstellung für Selbständige

 

Immer schwieriger wird es aus einer schlimmen Krankheit oder einem schweren Unfall eine monatliche Geldleistung aus der Pensionsversicherung zu erhalten. Im Jahr 2016 fühlten sich in Österreich 57.040 Personen nicht mehr in der Lage ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und stellten einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeitspension.

 

Egal ob Unfall, psychiatrische Erkrankung, Krebs oder Bandscheibenvorfall. Die leeren Sozialversicherungskassen führten, gedeckt durch kürzlich durchgeführte Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, zu einer Vielzahl an Ablehnungen bei den Arbeitsunfähigkeitsrenten. 63,3% bzw. 33.977 Personen mussten sich im Vorjahr mit einem negativen Bescheid abfinden. Doch selbst die Zuerkennung ist mit erheblichen finanziellen Einbußen behaftet. Die durchschnittliche Erwerbsunfähigkeitspensionsleistung für Selbständige betrug im letzten Jahr 1.167 € netto pro Monat. (Männer: 1.233 € / Frauen: 833 €).

 

Schlechterstellung für Selbständige

Als gesetzlich erwerbsunfähig gilt man grundsätzlich, sobald sich die eigene Leistungsfähigkeit um mehr als 50 Prozent gegenüber einer gesunden Person eingeschränkt hat. Gegenüber selbständig Erwerbstätigen haben Unselbständige mit dem gesetzlich verankerten „Qualifikationsschutz“ eine wesentliche Besserstellung.

 

Völlig diametral dazu kann jedem Unternehmer so gut wie jede Halbtagsbeschäftigung als Alternativbeschäftigung zugewiesen werden. So kann zumindest theoretisch davon ausgegangen werden, dass auch nach z.B. schweren Bandscheibenvorfällen eine Halbtagsbeschäftigung als Portier möglich ist. Ob sich nach langen Rehabilitationsaufenthalten und mit starken gesundheitlichen Einschränkungen ein Arbeitgeber finden lässt bleibt in der Prüfung bzw. bei der Ablehnung der Erwerbsfähigkeitspension unberücksichtigt.

 

Ab dem 50. Lebensjahr können Selbständigen nicht mehr völlig willkürlich neue berufliche Tätigkeiten zugewiesen werden. Nichts desto trotz bleiben aber auch dann die Hürden für eine Zuerkennung merklich höher als bei Angestellten.

 

Tipp – Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung den tatsächlichen Beruf versichern

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Selbständige ihre individuelle Tätigkeit versichern. Bei derartigen Absicherungen wird im Schadensfall eine monatliche Rente ausbezahlt, welche den Einkommensverlust ausgleichen soll.

 

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein 26jähriger selbständiger EDV-Dienstleister kann nach mehreren Bandscheibenvorfällen seine manuellen Tätigkeiten nicht mehr ausüben und muss sein Unternehmen liquidieren. Die gesetzliche Pensionsversicherung lehnt eine Leistung ab und verweist auf andere, noch ausübbare Berufsbilder. Der EDV-Dienstleister sieht sich gezwungen einen Job als Verkäufer in einem Elektrofachmarkt anzunehmen.

 

Trotz Ablehnung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitspension und der Wiederaufnahme einer neuen minder qualifizierten Tätigkeit leistet eine (gute!) private Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Monatsrente in Höhe von z.B. 1.500 €.

 

Wichtig: Derartige private Versicherungen sollten bei möglichst noch in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand beantragt werden. Außerdem ist die Höhe der Monatsprämie in jungen Jahren deutlich günstiger. Es empfiehlt sich daher, bei der BU auch schon an die fast erwachsenen Kinder zu denken und diese in der Ausbildung entsprechend abzusichern.

 

Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Vorsorge zu finden.

 

 

Datenquelle: BMASK, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

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