Gewinnfreibetrag: So können Sie 2017 noch Steuern sparen
Eine wichtige Information vorab: bei Unternehmen mit Gewinnen bis zu 30.000 € kommt der sogenannte Grundfreibetrag automatisch zur Anwendung. Dies bedeutet: 13% des Gewinnes, also maximal 3.900 €, sind steuerfrei. Sie können als Unternehmer aber mit dem "investitionsbedingten Gewinnfreibetrag" noch mehr Steuern sparen:
Wie funktioniert das im Detail: liegt Ihr Gewinn über 30.000 €, können Sie bis zu 13% des Gewinns in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren und damit Ihre Steuerbemessungsgrundlage schmälern. Zu diesen "bestimmten Wirtschaftsgütern" zählen Anlagegüter (Maschinen, EDV-Anlagen, etc.) mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren und bestimmte Wertpapiere. Ausgenommen sind aber geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter und im allgemeinen PKW und Kombis.
Ein wichtiger Aspekt hinsichtlich Wertpapiere: werden diese betrieblich angeschafften und betrieblich gewidmeten Wertpapiere vier Jahre lang im Unternehmen gehalten, können diese nach Ablauf dieser Frist steuerfrei ins Privatvermögen übertragen werden. Kurz gesagt: Investiertes Kapital ist nach vier Jahren steuerfrei!
Es gibt dabei aber auch Bemessungsgrenzen: Bei Gewinnen ab 175.000 € beträgt der Gewinnfreibetrag nur noch sieben Prozent, ab 230.000 Euro 4,5%. Gewinne über 580.000 € haben keinen Anspruch mehr auf den Gewinnfreibetrag.
Gewinnfreibetrag-Strategien
Um diese Begünstigung optimal ausnützen zu können, empfehlen sich dazu folgende Überlegungen:
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Nützen Sie noch den Gewinnfreibetrag 2017! Aber Achtung: die Wertpapiere müssen noch dieses Jahr gekauft und bezahlt werden.
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Ganz wichtig: die Wertpapiere sind auf ein eigenes, betrieblich gewidmetes, Wertpapierdepot zu legen.
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Tipp für 2018: Schaffen Sie die Wertpapiere so zeitig wie möglich an. Die Vier-Jahres-Frist beginnt nämlich mit dem Tag der Anschaffung der Wertpapiere.
Wie wird der Gewinnfreibetrag geltend gemacht?
Bei der Erstellung Ihres Einkommensteuerbescheides wird der Grundfreibetrag automatisch zuerkannt. Der "investitionsbedingte Gewinnfreibetrag" ist in Ihrer Steuererklärung selbst zu beantragen. Die von Ihnen erworbenen Wirtschaftsgüter und Wertpapiere sind dabei in einem Verzeichnis anzugeben.
Quelle: www.bmf.gv.at
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