September 2010  |  Studenten, Pflege & Ihr persönlicher Sparplan


Versicherungsverträge: Kleine Details mit großen Auswirkungen im Schadensfall


Oft werden Versicherungsverträge von Gebäuden nur auf eine Person abgeschlossen, obwohl es zwei oder mehreren Personen gehört. Wir raten, dass die Personen, denen eine versicherte Sache gemeinsam gehört, in der Polizze auch als Versicherungsnehmer angeführt werden. Nur als Vertragspartner des Versicherers kann man im Schadenfall Ansprüche stellen.

Falls nämlich einer der Versicherungsnehmer beispielsweise das versicherte gemeinsame Haus durch grobe Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz in Brand setzt, kann der unschuldige andere Besitzer des Gebäudes seinen Anteil bei der Feuerversicherung nur dann erhalten, wenn er auf der Polizze als Versicherungsnehmer (Vertragspartner) aufscheint.

Wie so eine Situation im schlechtesten Fall enden kann, zeigt folgendes Beispiel. Herbert K. vergaß beim Verlassen des Hauses, den Herd abzustellen, auf dem sich eine Pfanne mit heißem Öl befand. Das Öl entzündete sich und die Flammen zerstörten einen Großteil der Kücheneinrichtung. Da das Verhalten von Herbert K. als grob fahrlässig gewertet wird, ist der Versicherer ihm gegenüber leistungsfrei. Da seine Frau, Sabine K., die Miteigentümerin des Hauses ist, aber im Versicherungsvertrag nicht als Versicherungsnehmerin aufscheint, erhält auch sie keinen Cent. Wäre auch sie Vertragspartnerin gewesen, hätte Sabine K. Anspruch auf die Hälfte der Versicherungssumme gehabt.

Sie sehen also – kleine Details können große (und teure) Auswirkungen haben. Sprechen Sie mit uns – wir überprüfen Ihre Versicherungsverträge, damit Sie im Schadensfall nicht unnötig durch die Finger schauen!
 
 
 
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