ARGE MED-Newsletter 12/2017


Kommt die ELGA-Teilnahmepflicht für Vertragsärzte?

 

Der klinische Bereich verwendet ELGA seit nunmehr bis zu 2 Jahren. Ob auch Kassenärzte zukünftig verpflichtet sein werden, an ELGA teilzunehmen, werden aktuell laufende Verhandlungen möglicherweise bald zeigen. Doch auch in den am Markt angebotenen Arzt-Haftpflichtversicherungen existieren entscheidende Qualitätsunterschiede bei der ärztlichen Berufsabsicherung in der Anwendung von ELGA.

 

In den laufenden Verhandlungen zu einem Entwurf für eine ELGA-Verordnungsnovelle zur Teilnahmepflicht von Kassenärzten geht es um Sinnhaftigkeit, technische Möglichkeit und Kostentragung. Auch ist im aktuellen Verordnungsentwurf nur von bestimmten Fachrichtungen die Rede, andere werden vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt folgen. (Die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer verfasste ein entsprechendes Rundschreiben.)

Ein Aspekt, der in der Diskussion pro und contra meist ausgeklammert bleibt, ist die Relevanz für die Arzt-Haftpflichtversicherung als zentraler Berufsschutz für Ärzte und Zahnärzte. Kommt die ELGA-Teilnahmepflicht und ein Patient behauptet in einem Haftungsfall, der Arzt habe bewusst ELGA nicht genutzt und zB eine darin ersichtliche Unverträglichkeit gegen einen bestimmten Wirkstoff nicht berücksichtigt, stoßen zahlreiche am Markt angebotenen Produkte an ihre Grenzen. Denn das sogenannte „bewusste Zuwiderhandeln gegen Vorschriften“ stellt einen der gängigsten Ausschlüsse der in Österreich verwendeten Haftpflichtbedingungen dar. Würde ein Arzt etwa aus Protest bekanntgeben, dass er ELGA nie benutzt, wären sowohl einer Haftungsforderung als auch einer Deckungsablehnung durch den Haftpflichtversicherer Tür und Tor geöffnet.

In solchen Fällen käme die am österreichischen Markt exklusiv von der ARGE MED entwickelte Sonderregelung für einen Abwehrschutz bei vorgeworfener Inkaufnahme oder bei bewusstem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften gerade recht. Achten Sie daher darauf, dass sich Ihre ärztliche Berufsabsicherung stets am neuesten Stand befindet und kontaktieren Sie bei Fragen Ihren spezialisierten Ärzte-Berater.

 

Diese und auch zahlreiche andere Sonderbestimmungen wurden seitens der ARGE MED und ihrer autorisierten Beratungskanzleien für Österreichs Ärzte und Zahnärzte entwickelt. Informieren Sie auch gerne Kollegen, denn gerade bei Pflichtversicherungen wie der Arzt-Haftpflichtversicherung ist vielen Betroffenen nicht bewusst, wie erheblich sich Versicherungsdeckungen inhaltlich dennoch unterscheiden.

Informationen zu:



Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:



Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ...
Akad. Vkfm. Eric Rubas
Geschäftsführer

rubas@rubas.at
 
Mag. Notburga Oberhollenzer
Selbstständige Versicherungsmaklerin –
in Kooperation

oberhollenzer@rubas.at
 
Markus Hammerer
Selbstständiger Versicherungsmakler –
in Kooperation

hammerer@rubas.at
 
Christopher Kèkesi
Selbstständiger Versicherungsmakler –
in Kooperation

kekesi@rubas.at
 
Rubas & Co VersicherungsmaklergesmbH . Rotenlöwengasse 15, A-1090 Wien
Fon +43 1 310 06 03 . Fax +43 1 310 06 03 99 . office@rubas.at . www.rubas.at
Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.



Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen. Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.


Bildnachweis: iStockphoto


Datenschutzerklärung