ARGE MED-Newsletter 12/2017
Rechtsschutzdeckung für Kassenstreitigkeiten
Ein auf Kassenstreitigkeiten spezialisierter überwiegend in Wien und Salzburg tätiger Rechtsanwalt bemängelte zuletzt, dass es für Kassenstreitigkeiten so gut wie nie Deckung aus einem Rechtsschutz gäbe. Tatsächlich sind solche Sonderdeckungen in Normalprodukten selten, für die Ärzte-Spezialisten der ARGE MED jedoch guter Standard – weil Spezialberater sowohl das Problem als auch die Lösung kennen!
Es stellt den Super-GAU für den Betreiber einer Kassenordination dar: ein „amikales Gespräch“, in dem mitgeteilt wird, dass die Abrechnungen möglicherweise auf Jahre rückwirkend angefochten werden, zehntausende oder hunderttausende Euro rückgefordert werden. Die Drohung mit einer Anzeige wegen Kassenbetrugs – ein Verbrechen mit Strafrahmen bis 10 Jahre! – liegt in der Luft. Es ist ein Moment, in dem man meint, dass einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Gibt es irgendetwas, was in einer solche Situation hilft?
Die Ärzte-Spezialisten der ARGE MED haben dieses gefährliche Großschadenpotential glücklicherweise bereits seit längerem erkannt und die Versicherungswirtschaft daher nach und nach dazu bewogen, für diesen Katastrophenfall entsprechende Versicherungsdeckungen bereitzustellen. Denn in üblichen Standardprodukten wird man entsprechenden Versicherungsschutz tatsächlich vergeblich suchen: solche Deckungen existieren entweder nicht oder es sind sogar explizit dazu Ausschlüsse formuliert. Neben dem Blick ins Kleingedruckte muss Ihr Berater hier auch eine gehörige Portion Spezialkenntnisse über das Funktionieren des Kassenvertragssystems mitbringen.
Konkret kann sowohl rund um die gefürchteten sogenannten „amikalen Gespräche“ als auch für tatsächliche streitige Verfahren aus Kassenvertragsverhältnissen entsprechender Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden. Da die Kasse erfahrungsgemäß die strittigen Beträge einfach einbehalten wird, hilft hier nur entsprechende Vorsorge für den Rechtsstreit! Entscheidend ist hier auch der einzige uneingeschränkte Spezial-Strafrechtsschutz in Österreich gemäß einem ARGE MED-Sonderkonzept, das ohne Wenn und Aber auch das „Verbrechen“ (Definition: Vorsatzdelikt mit mehr als 3 Jahren Strafrahmen) Kassenbetrug abdeckt.
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