ARGE MED-Newsletter 12/2017
Aktueller Haftungsfall aus der Praxis
Ein OP-Fehler soll zur Impotenz geführt haben. Ein Mann leidet unter Erektionsstörungen und klagt dann den Arzt, der Abhilfe durch eine Operation versprochen habe. Es kommt zu einem Auftritt beim „Bürgeranwalt“, andere Patienten wenden sich an die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung.
Im Strafrecht heißt es ja: „im Zweifel für den Angeklagten“. Aus der Praxis kann man nur sagen, dass das die meisten Personen, gegen die wegen einer Straftat ermittelt oder Anklage erhoben wird, nicht ganz so empfinden. Das Gefühl der Vorverurteilung ist ganz typisch für diese Phase, und das, obwohl die allermeisten Strafrechtsfälle gegen Mediziner ohne Verurteilung abgeschlossen werden!
Aber einerseits ist es die mediale Berichterstattung, die auch ohne Namensnennung gewaltig an den Nerven zehrt. Denn Medien hinterfragen nicht den medizinischen Hintergrund oder beleuchten die individuelle Situation, sondern sind auf eine spannende Schlagzeile http://wien.orf.at/news/stories/2869474/ und einen interessanten Artikel http://wien.orf.at/news/stories/2872963/ aus. Klicken Sie die Links zur Berichterstattung im gegenständlichen Fall gegen einen in Wien operierenden Urologen.
Andererseits darf das Vorschicken einer Strafanzeige – in diesem Fall wegen Körperverletzung – inzwischen getrost als System bezeichnet werden. Während solche Schadenersatzprozesse früher fast ausschließlich zivilrechtlich, also hinsichtlich eines Schmerzengeldes, abgewickelt wurden, sind Strafanzeigen und strafrechtliche Ermittlungen nach tatsächlichen oder vermeintlichen Kunstfehlern heute Standard.
Ganz egal, wie ein Fall ausgeht: nur der beste ärztliche Haftpflichtschutz und der beste ärztliche Strafrechtsschutz sind für die Bewältigung einer solche Ausnahmesituation eines Arztlebens gerade ausreichend, um so viel Sorge und Stress wie möglich von Ihnen zu nehmen.
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