ARGE MED-Newsletter 12/2017


Aktueller Haftungsfall aus der Praxis

 

Ein OP-Fehler soll zur Impotenz geführt haben. Ein Mann leidet unter Erektionsstörungen und klagt dann den Arzt, der Abhilfe durch eine Operation versprochen habe. Es kommt zu einem Auftritt beim „Bürgeranwalt“, andere Patienten wenden sich an die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung.

 

Im Strafrecht heißt es ja: „im Zweifel für den Angeklagten“. Aus der Praxis kann man nur sagen, dass das die meisten Personen, gegen die wegen einer Straftat ermittelt oder Anklage erhoben wird, nicht ganz so empfinden. Das Gefühl der Vorverurteilung ist ganz typisch für diese Phase, und das, obwohl die allermeisten Strafrechtsfälle gegen Mediziner ohne Verurteilung abgeschlossen werden!

Aber einerseits ist es die mediale Berichterstattung, die auch ohne Namensnennung gewaltig an den Nerven zehrt. Denn Medien hinterfragen nicht den medizinischen Hintergrund oder beleuchten die individuelle Situation, sondern sind auf eine spannende Schlagzeile http://wien.orf.at/news/stories/2869474/ und einen interessanten Artikel http://wien.orf.at/news/stories/2872963/ aus. Klicken Sie die Links zur Berichterstattung im gegenständlichen Fall gegen einen in Wien operierenden Urologen.

Andererseits darf das Vorschicken einer Strafanzeige – in diesem Fall wegen Körperverletzung – inzwischen getrost als System bezeichnet werden. Während solche Schadenersatzprozesse früher fast ausschließlich zivilrechtlich, also hinsichtlich eines Schmerzengeldes, abgewickelt wurden, sind Strafanzeigen und strafrechtliche Ermittlungen nach tatsächlichen oder vermeintlichen Kunstfehlern heute Standard.

Ganz egal, wie ein Fall ausgeht: nur der beste ärztliche Haftpflichtschutz und der beste ärztliche Strafrechtsschutz sind für die Bewältigung einer solche Ausnahmesituation eines Arztlebens gerade ausreichend, um so viel Sorge und Stress wie möglich von Ihnen zu nehmen.

 

 

Informationen zu:



Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:



Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ...
Akad. Vkfm. Eric Rubas
Geschäftsführer

rubas@rubas.at
 
Mag. Notburga Oberhollenzer
Selbstständige Versicherungsmaklerin –
in Kooperation

oberhollenzer@rubas.at
 
Markus Hammerer
Selbstständiger Versicherungsmakler –
in Kooperation

hammerer@rubas.at
 
Christopher Kèkesi
Selbstständiger Versicherungsmakler –
in Kooperation

kekesi@rubas.at
 
Rubas & Co VersicherungsmaklergesmbH . Rotenlöwengasse 15, A-1090 Wien
Fon +43 1 310 06 03 . Fax +43 1 310 06 03 99 . office@rubas.at . www.rubas.at
Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.



Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen. Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.


Bildnachweis: iStockphoto


Datenschutzerklärung