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Gefährliche Zeit des Wildwechsels

 

(kunid) Auf Österreichs Straßen ereignen sich jährlich zahlreiche Wildunfälle mit zum Teil erheblichen Personen- und Sachschäden. Gerade im Herbst ist die Unfallgefahr besonders hoch, daher sollten Autolenker in dieser Zeit besonders vorsichtig sein.

 

Für den Herbst typisch sind eine früher einsetzende Dämmerung, Sichtbehinderungen durch Nebel oder Regen sowie häufigere Wildwechsel. All dies führt zu einer erhöhten Wildunfallgefahr. Vor allem in der Dämmerung am Morgen und am Abend ist die Gefahr, dass Wildtiere über die Straße laufen, um auf Futtersuche zu gehen, sehr hoch.

 

Besonders gefährliche Stellen

Mit erhöhtem Wildwechsel muss in der Nähe von Waldstücken, an Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand und in den Übergangsbereichen zwischen Wald und Feld gerechnet werden. An besonders gefährlichen Stellen stehen häufig auch Wildwechsel-Warnschilder. Hier sollten Autolenker besonders die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit fahren.

 

Auch in noch nicht abgeernteten Feldern halten sich zahlreiche Wildtiere auf. Ist ein Mähdrescher auf dem Feld zu sehen, sollten Kfz-Lenker besonders aufmerksam sein, denn einige Tiere könnten dadurch aufgeschreckt auf die Straße laufen.

 

Grundsätzlich raten Verkehrsexperten vorausschauend, bremsbereit und langsamer durch Wälder und auf Landstraßen zu fahren und die Fahrbahnränder im Auge zu halten. Ein großer Abstand zum Vordermann verringert zudem das Risiko eines Auffahrunfalls, falls dieser plötzlich wegen eines Tieres bremsen muss. Wenn möglich, also wenn kein Vordermann geblendet wird und kein Gegenverkehr kommt, sollte auf der Landstraße mit Fernlicht gefahren werden. Denn Tieraugen reflektieren das Licht wie Rückstrahler, sodass der Kfz-Fahrer ein Tier schneller erkennen kann.

Richtiges Verhalten im Ernstfall

Ist ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand, sollte man sofort das Fern- auf Abblendlicht umschalten, damit das Tier nicht geblendet wird und auf das Fahrzeug zuläuft oder verängstigt auf der Straße stehen bleibt, sowie kontrolliert abbremsen und hupen. Es ist wichtig, dass man dem Tier genügend Zeit gibt, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, da Wildtiere unberechenbar reagieren können und auch nicht unbedingt den kürzesten Weg von der Straße wählen. Nicht selten sind auch weitere Tiere in der Nähe, die unvorhergesehen über die Straße laufen könnten.

 

Wenn ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar ist, sollten Kfz-Lenker ihr Lenkrad gut festhalten und versuchen, auf der rechten Fahrbahn zu bleiben, um nicht in den Gegenverkehr, in den Straßengraben oder gegen einen Baum zu fahren. Denn ein riskantes Ausweichmanöver oder ein verrissenes Lenkrad sind häufig die Ursache von schwersten Unfällen.

 

Nach einem Unfall mit einem Tier gilt es die Warnblinkanlage anzuschalten und das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen. Mit angezogener Warnweste ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu sichern, mit einer Ausnahme: Wenn ein Wildschwein angefahren, aber nicht getötet wurde, sollte das Fahrzeug besser nicht verlassen werden, denn verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden. Grundsätzlich ist nach einem Unfall mit einem Wild die Polizei zu rufen.

Bei einem Wildunfall immer die Polizei rufen

Behindert ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr, sollte es mit Handschuhen – wegen der Tollwutgefahr – von der Fahrbahn entfernt werden. Liegt das Tier verletzt auf der Straße, sollte es nicht berührt werden, damit man nicht durch Tritte oder Angriffe des verletzten Tieres gefährdet wird.

Wurde ein Wildtier zwar angefahren, konnte aber noch flüchten, ist dennoch die Polizei zu verständigen. Diese informiert dann den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier sucht. Wird nach einem Wildunfall nicht die Polizei verständigt, begeht der Unfallfahrer Fahrerflucht und muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Wer das bei einem Unfall getötete Wild mitnimmt, kann wegen „Wilddiebstahl beziehungsweise Wilderei“ mit einer Geld- und/oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs bestraft werden.

 

Kaskoschutz bei Wildunfällen

Eine vorhandene Kaskoversicherung schützt vor finanziellem Schaden bei einem Wildunfall. Konkret ersetzt die Teilkasko- beziehungsweise Elementarkasko-Versicherung unter anderem die Schäden nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild, also beispielsweise mit einem Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hasen. Allerdings gibt es einige Versicherer, die nicht nur Schäden mit Haarwild, sondern auch mit anderen Tieren wie Vögeln, Hunden, Kühen oder Pferden in der Teilkaskoversicherung, teils gegen einen Aufpreis, mit abdecken.

 

Bei einem Vollkaskoschutz, auch Kollisionskasko genannt, ist automatisch die Teilkaskoversicherung, teils auch als Elementarkasko bezeichnet, enthalten. Eine Vollkasko- oder Kollisionskasko-Versicherung deckt zudem alle nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Unfallschäden am Fahrzeug ab. Sie zahlt beispielsweise, wenn der Fahrer das Fahrzeug bei einem Ausweichmanöver gegen einen Baum oder in den Straßengraben gelenkt hat. Und sie ersetzt Schäden aufgrund von Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren, die eventuell nicht im Teilkaskoschutz enthalten sind.

 

Damit die Kaskoversicherung den Schaden ersetzt, ist es wichtig, sich den Unfall schriftlich von der Polizei bestätigen zu lassen. Zudem sollten mögliche Unfallspuren, wie Blut, Haar- oder Fellreste des Wildtieres, nicht beseitigt werden. Für eine schnelle Schadenregulierung sind zudem Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Schäden am Fahrzeug hilfreich. Die Unfallmeldung muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, beim Versicherer eingehen.

 


 
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