Schadenersatz - Zurecht?

 

Der Fall "Kellersturz" und "eigenmächtige Notbremsung" zeigen, dass Unfälle manchmal fast schon "skurril" erscheinen. Aber egal wie es zu Schäden kommt, zum Schluss stellt sich immer die Frage, ob dem Geschädigten Ersatz zusteht. Werden sich die Beteiligten nicht einig, ist es Richtern vorbehalten die Schuld- und Haftungsfrage verbindlich klären zu dürfen.

 

► Der Fall Kellersturz

Stefan (Name geändert) reist für einen Polterabend extra von Wien nach Innsbruck. Im Laufe des feuchtfröhlichen Umtrunks landet Stefan zuletzt in einem Pub in der Innsbrucker Innenstadt. Ordentlich angeheitert, erkundigt er sich nach dem Weg zur Toilette. Ein netter Tiroler nannte ihm den Weg ins Obergeschoß. Da Stefan des tirolerischen nicht wirklich mächtig ist, versteht er die Wegbeschreibung leider nur so halb. Da er vor der Treppe in das Obergeschoß den Abgang in den Keller erreicht, interpretierte er das Gehörte um und beschließt, das WC im Keller zu suchen. Diese Treppe ist schlecht beleuchtet, abgenutzt und der Handlauf beginnt erst bei der 3. Stufe. Für Gäste ist der unsichere Abgang nicht gedacht ...

 

Die Melange aus angeheitertem Tourist, Tiroler Dialekt und schlechtem Zustand der Treppe wurden Stefan leider zum Verhängnis. Er verlor das Gleichgewicht, stürzte die Treppe hinab und verletzte sich schwer.

 

Die Gerichte hatten nun zu klären, ob Stefan selbst oder doch der Pub-Betreiber schuld an dem Sturz ist. Wie würden Sie entscheiden?

 

So urteilten die Gerichte

Das Landesgericht Innsbruck gab Anfang 2019 dem Kläger dem Grunde nach zum Teil Recht. Den Wirt treffe infolge verletzter Verkehrssicherungspflichten die Hauptschuld. Stefan hätte statt des Versuches eine dunkle Treppe hinab zusteigen einfach nochmals nachfragen können. Sein eigenes sorgloses Verhalten muss er sich zu 1/3 anrechnen lassen.

 

Das Oberlandesgericht beurteilte als Berufungsgericht den Sachverhalt anders. Es konnte in Stefans Verhalten keine Mitschuld am Unfall erkennen. Der Wirt hafte infolge des Treppenzustandes im vollen Umfang für die Unfallfolgen.

 

Schließlich stellte der OGH 2020 das Urteil der ersten Instanz wieder her. Der Wirt hat dem Kläger 2/3 aller durch den Sturz entstandenen und zukünftig entstehenden Kosten zu ersetzen.

 

Nachzulesen unter: OGH 1Ob174/19y

 

 

► Eigenmächtige Notbremsung

Hannes (Name geändert), 15 Jahre, möchte den Mopedschein erwerben und nimmt 2017 in der Fahrschule "Brems dich ein" Fahrunterricht. Zielbremsübungen werden leider nicht geübt. Hinsichtlich Manöver mit Vollbremsung teilt der Fahrlehrer den Fahrschülern mit, dass diese gefährlich sind und oftmals zu Stürzen führen. Diese werden deshalb bei Mopedausbildungen generell nicht geübt. Die Fahrschüler werden ausdrücklich angewiesen, diese auch nicht auszuprobieren.

 

Als letzter Bestandteil der praktischen Übungen steht Fahren mit Sozius am Programm. Hannes hält dies für eine gute Gelegenheit, doch eine Notbremsung hinzulegen. Wie zu erwarten kommt es dadurch zum Sturz und Hannes wird verletzt. Hätte der Fahrlehrer etwas anders machen müssen? Ist er (mit)verantwortlich? Hannes bemühte jedenfalls die Gerichte.

 

So urteilten die Gerichte

In diesem Fall fällt das Urteil eindeutig aus. Bereits in 1. Instanz wurde das Begehren des jungen Mannes abgewiesen. Das Verhalten des Fahrlehrers war nicht kausal für den Unfall. Auch beim Berufungsgericht blitzte Hannes mit seinen Forderungen ab. Dieses führte noch an, dass der Fahrlehrer nicht damit rechnen muss, dass Hannes die Anweisung keine Vollbremsung vorzunehmen, nicht befolgen werde. Schließlich landete der Fall beim OGH. Aber auch dort hatte Hannes kein Glück. Die Revision wurde vom OGH zurückgewiesen. Hannes steht kein Schadenersatz zu.

 

Nachzulesen unter: 2Ob124/19b

 

 

Haben Sie werter Leser aus dem Bauch heraus gleich entschieden? Unabhängig davon, wäre ihnen ein Prozess über mehrere Jahre nicht erspart geblieben. Als nützliche Kostenträger haben sich oftmals sowohl Haftpflicht- als auch Rechtsschutzversicherer erwiesen. Finanzielle Rückendeckung erleichtert für alle Beteiligten die Wartezeit auf ein rechtskräftiges Urteil.

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