Anton Brenninger
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„Die Pflegeproblematik ist ein äußerst unangenehmes Thema. Vorsorgen für einen Fall, von dem man hofft, dass er nie eintritt. Trotzdem sollte man über eigene Pflegevorsorge nachdenken, damit im Falle des Falles nicht die ganze Familie (auch finanziell) belastet wird.“

Begriffserklärung

 

NFC

 

 

Neue Bankomatkarten haben seit 2013 eine sog. NFC-Funktion?

Seit April 2013 haben Banken begonnen neue Bankomatkarten mit denen ein Bezahlen ohne PIN Code Eingabe möglich ist an ihre Kunden auszugeben.

 

Die neue Technik heisst NFC, bedeutet "Near field communication" und ermöglicht es ohne Stecken der Karte und ohne PIN Eingabe durch drahtlose Übertragung der Daten über eine Strecke von maximal 10 Zentimetern Beträge bis zu 25 Euro an den neuen Terminals in Geschäften zu bezahlen.

 

Derzeit haben die Erste Bank und Sparkassen, die Raiffeisen Gruppe und die Bank Austria mit Ausgabe der neuen Karten begonnen. Die BAWAG PSK wird im 4. Quartal des Jahres ebenfalls die NFC-Karten anbieten. Die BAWAG wird die einzige Bank sein, die ihren Kunden eine Wahlmöglichkeit anbietet auch nach wie vor eine klassische Bankomatkarte ohne NFC-Funktion zu behalten. Alle anderen Banken werden den Konsumenten keine Wahlmöglichkeit lassen.

 

Vor dem Austausch der Karten müssen die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und die Kunden über die neue Funktion der Karten, sowie die Regelungen über die Haftung insbesondere bei Verlust oder Diebstahl hinwiesen. Die Konsumenten haben nach Änderung der AGBs 2 Monate Zeit den neuen Bedingungen zuzustimmen oder zu widersprechen. Widerspricht man, so ist der Vertrag mit der Bank kostenlos aufzulösen.

 

Immer wieder entstehen Sicherheitsbedenken bei den Bankomatkarten mit NFC-Funktion. Die Frage ob ein Abbuchen aus näherer Entfernung möglich ist oder auch ob die Karten bei Diebstahl dupliziert werden können ist nicht geklärt.

 

Grundsätzlich ist es möglich 4 mal 25 Euro ohne PIN Eingabe abzubuchen, danach ist der PIN Code wieder einzugeben. Dies soll den Schaden bei Diebstahl minimieren. Fraglich ist jedoch wie mit der Haftung für diese Beträge bei Diebstahl oder Verlust umgegangen wird.

 

 

Wer haftet bei Verlust oder Diebstahl

Derzeit haftet der Konsument bei Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150,- Euro, nur bei grober Fahrlässig haftet er voll. Hat der Kunden z.B. seinen Code vor unbefugtem Zugriff geschützt und wird ihm die Karte gestohlen, so hat die Bank den gesamten Schaden zu tragen.

 

Für die NFC-Funktion der Bankomatkarte trägt jedoch immer die Bank das mit der neuen Kartenfunktion verbundene Missbrauchsrisiko, außer der Karteninhaber handelt betrügerisch oder rechtsmissbräuchlich.

 

Derzeit lassen es allerdings die meisten Banken in ihren neuen AGBs in Schwebe wer für die missbräuchliche Verwendung einer gestohlenen oder verlorenen Karte für kontaktloses Zahlen bis zur Sperre haftet. Nur wenige sprechen die Haftungsfrage offen an. Dies ist aus Sicht der Konsumenten eine unbefriedigende und irreführende Situation.

 

 

 

Quelle: Verein für Konsumenteninformation - Bereich Recht

 


 
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