Anton Brenninger
Versicherungsmakler

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„Die Pflegeproblematik ist ein äußerst unangenehmes Thema. Vorsorgen für einen Fall, von dem man hofft, dass er nie eintritt. Trotzdem sollte man über eigene Pflegevorsorge nachdenken, damit im Falle des Falles nicht die ganze Familie (auch finanziell) belastet wird.“

Wissen Sie eigentlich ...

 

über die Änderung in der Familienbeihilfe Bescheid?

 

 

Seit 01.09.2013: Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige

Seit 1. September 2013 können sich Volljährige in Ausbildung die Familienbeihilfe direkt auszahlen lassen, die Überweisung erfolgt direkt auf ihr eigenes Girokonto. Beantragt werden kann die Direktauszahlung vom Volljährigen selbst beim Finanzamt. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird dann auch der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Hierzu ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

 

Voraussetzung für eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe ist, dass die Person, die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat (meistens ein Elternteil), der Überweisung zustimmt. Diese wird durch eine Unterschrift am Antragsformular dokumentiert. Diese Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden, allerdings nur für Zeiträume, für die noch keine Familienbeihilfe ausgezahlt wurde.

 

Die Direktauszahlung der Familienbeihilfe kann nur auf ein Girokonto erfolgen, eine Auszahlung in bar ist nicht möglich.

 

Diese neue Regelung hat keinen Einfluss auf die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe.


 
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