Das Fernweh ist groß, das Bedürfnis nach Sicherheit auch

 

(verpd) Eine große Mehrheit der Bürger will in diesem Jahr endlich wieder „richtig“ in den Urlaub fahren. Mehr als sechs von zehn wollen sich zudem entsprechend absichern, wie eine Umfrage eines Versicherers belegt.

 

Neben einer neu geweckten Reiselust stellten die Studienautoren fest, dass die Menschen seit Ausbruch der Pandemie Fahrten vorsichtiger und sorgfältiger planen. Fast die Hälfte hat Angst, einen Trip wegen Corona nicht antreten zu können. Dementsprechend achten 68 Prozent bei der Buchung auf flexible Reisebedingungen. Zudem ist das Bedürfnis nach Sicherheit groß. 66 Prozent der Befragten geben dies an. Dementsprechend planen 64 Prozent, eine Reiseversicherung abzuschließen – im vergangenen Jahr waren es 56 Prozent.

 

Urlauber sichern sich am liebsten gegen Rücktritt und Krankheit ab

Die am häufigsten genutzten Versicherungen sind laut der Umfrage Reiserücktritts-Versicherungen (68 Prozent) und (Auslands-) Reise-Krankenversicherungen (66 Prozent). 28 Prozent möchten außerdem auf Nummer sicher gehen und ergänzend eine Corona-Zusatzversicherung abschließen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung gehört dabei zu den wichtigsten Reisepolicen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einem Unfall oder im Krankheitsfall viele krankheitsbedingte Kosten wie Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland nur anteilig oder gar nicht.

 

Selbst bei Reisen in Länder der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, sind gesetzlich Krankenversicherte nur teilweise abgesichert.

 

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt dagegen bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung entsprechend dem in der Police festgelegten Versicherungsumfang. Wenn in der Police vereinbart, werden auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen.

 

 

Empfehlung vom Auswärtigen Amt

Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für eine Auslandsreise wird unter anderem vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, in allen landesspezifischen Merkblättern für Urlauber dringend angeraten.

 

Auch das Auswärtige Amt weist in seinem Webauftritt auf die Wichtigkeit der Auslandsreise-Krankenversicherung hin: „Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungs-Schutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.“

 

Weiter heißt hier: „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (zum Beispiel Krankenhauskosten, Rettungsflug) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.“

 

Coronaspezifische Reisehinweise beachten

Wer in der aktuellen Coronazeit verreist, sollte darauf achten, dass die Auslandsreise-Krankenpolice auch Versicherungsschutz bietet, wenn man an Corona während der Reise erkrankt, selbst wenn das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Covid-19-bedingte Reisewarnung ausgegeben hat.

 

Auch einige Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruch-Versicherungen bieten einen Schutz, wenn die Reise wegen einer Coronainfektion nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Je nach Vereinbarung übernehmen sie dann die anfallenden Stornokosten, entgangene Reiseleistungen und/oder die Mehrkosten zum Beispiel für Umbuchung oder ein Quarantänehotel. Es gibt auch Einzelpolicen, die beispielsweise bereits bestehende Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und/oder Abbruch-Policen um den Versicherungsschutz im Coronafall ergänzen können.

 

Grundsätzlich sollte man sich vor der Buchung oder dem Reiseantritt online über bestehende Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes informieren. Hier sind unter anderem die Einreisevoraussetzungen und -beschränkungen sowie eventuell wegen Corona bestehende Quarantänebestimmungen und geltende Hygieneregeln des jeweiligen Reiselandes aufgeführt. Zu beachten sind aber auch eventuell bestehende Anordnungen bei der Wiedereinreise nach Deutschland, die es aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt.

 

Melden Sie sich bei Ihrem/r EFS VermittlerIn, er/sie weiß am besten, welche Absicherung für Ihre Urlaubsreise wichtig ist!

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