Die Europäische Krankenversicherungskarte: Was ist das?

 

Haben Sie sich schon mal die Rückseite Ihrer Gesundheitskarte angesehen? Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC (European Health Insurance Card). Mit dieser haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen aller EU-Ländern sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Nordmazedonien.*

 

So funktioniert die EHIC

Weisen Sie die Karte möglichst früh – wenn es der medizinische Notfall erlaubt, noch vor Behandlungsbeginn – vor. Durch internationale Vereinbarungen sind die Vertragsärzte und Vertragskrankenhäusern verpflichtet, die EHIC zu akzeptieren und Sie wie einen nationalen Patienten zu behandeln.

 

Hat der Arzt oder das Krankenhaus keinen Vertrag mit der Sozialversicherung müssen Sie die Behandlung im Vorfeld selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung ansuchen.

 

Das kann die EHIC nicht
  • Eine Reiseversicherung ersetzen!
    Kosten der privaten Gesundheitsversorgung sind nicht inkludiert. ABER: Hotelärzte sind sehr oft Privatärzte; in vielen Ländern werden Urlauber ins nächstgelegene Privatkrankenhaus gebracht, da dort die medizinische Versorgung häufig besser ist.
    Kosten für einen Rückflug bei vorzeitiger Rückreise, verloren gegangenes Gepäck, gestohlenes Eigentum, … übernimmt nur die Reiseversicherung!
     
  • Die EHIC gilt nicht, wenn Sie zum Zweck der medizinischen Behandlung in ein anderes Land reisen.
     
  • Es ist keine kostenlose Betreuung garantiert. Der Leistungskatalog der Sozialversicherungen in den Ländern ist sehr verschieden. Eine Behandlung, die in Deutschland von der Krankenkasse übernommen wird, kann in einem anderen Land kostenpflichtig sein.

 

EHIC wird nicht akzeptiert

Weigern sich Arzt oder Krankenhaus im Ausland die EHIC zu akzeptieren und bestehen auf Bezahlung, unbedingt eine detaillierte Rechnung (inkl. Befundbericht) und Zahlungsbestätigung ausstellen lassen. Dies ist notwendig für die Abrechnung mit der deutschen Krankenkasse.

 

Einen genauen Überblick über die Leistungen der EHIC in den einzelnen Ländern erhalten Sie hier.

 

Unser Tipp

Sicherer und beruhigter reisen Sie mit einer Reiseversicherung. Sie schützt vor unvorhergesehenen Kosten einer medizinischen Behandlung, eines Rücktransportes oder abhanden gekommenen Gepäcks.

 

 

 

*Ergänzung: Auch in Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina gilt die EHIC.

In diesen Ländern muss die EHIC am Aufenthaltsort dem Sozialversicherungsträger vorgelegt

und eine gültige Anspruchsbescheinigung beantragt werden.

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