November 2011  |  Rutschfallen, Sparformen & die private Krankenversicherung


Rutschige Gefahr für Haus- und Grundstückseigentümer

(kunid) Jeder der in Österreich ein Haus oder ein Grundstück sein eigen nennt, ist verpflichtet Rutschfallen auf Gehwegen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und entlang der gesamten Liegenschaft sind, zu verhindern oder zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung kann dem Haus- und Grundbesitzer eine Geldstrafe auferlegt werden. Zudem haftet er für den dadurch entstandenen Schaden.

Gemäß Paragraf 93 StVO (Straßenverkehrsordnung) haben alle Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten die Pflicht, Gehsteige und -wege sowie Stiegenanlagen entlang des Grundstücks in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern.

Bei Schnee und Glatteis sind die Wege zu streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und zu bestreuen. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften.

Eine einmalige Räumung und Streuung ist bei starkem Schneefall oder anhaltend gefrierendem Regen zu wenig, doch auch ein ständiger Winterdienst wird nicht verlangt. In dem Fall sollte die Bekämpfung der Rutschgefahr im Abstand von kurzen Intervallen zumindest mehrmals täglich erfolgen.

Schutz für den Haus- und Grundstücksbesitzer

Hat der Haus- oder Grundstücksbesitzer seine Räum- und Streupflicht verletzt, droht ihm eine Geldstrafe bis zu 72 Euro. Werden dadurch Personen gefährdet, ist eine Strafe bis zu 726 Euro möglich.

Zudem muss er, falls ein Fußgänger stürzt und sich verletzt, für den dabei entstandenen Schaden aufkommen. Zumindest letzteres kann abgedeckt werden, wenn er eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolizze abgeschlossen hat. Der Privathaftpflichtschutz im Rahmen der Haushaltsversicherung reicht in vielen Fällen jedoch nicht aus, insbesondere wenn es sich um ein vermietetes Haus handelt. Im Zweifelsfall sollten Haus- und Grundstücksbesitzer unbedingt bei ihrem Versicherer nachfragen.

Das Risiko kann in der Regel über eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolizze oder auch mit einer entsprechenden Eigenheimversicherung, die diesen Haftpflichtschutz enthält, abgedeckt werden. Übrigens: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur den Schaden, den ein Hausbesitzer fahrlässig verursacht hat. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

 
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