Wohnen & Beruf


Handwerkerbonus - ab 01.07.2014 gibt’s bis zu 600 Euro zurück

 

Mit dem sog. „Handwerkerbonus“ sollen Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich aktiv gefördert und ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet werden.

 

Die ab 01.07.2014 geltende Förderung kann nur von natürlichen Personen beantragt werden. Gefördert werden alle Arbeitsleistungen, die im Zusammenh

 

ang mit der Renovierung, Modernisierung oder Erhaltung des Wohnraums stehen. Nicht begünstigt sind etwa Materialkosten, Entsorgungskosten, Warenkosten oder Neuanschaffungen von Wohnraum.

 

Wichtig: Der Wohnraum muss für eigene Zwecke genützt werden und sich im Inland befinden. Dabei ist es irrelevant, ob er gemietet ist oder im Eigentum des Förderungswerbers steht.

 

Die Höhe des Handwerkerbonus

 

Der Handwerkerbonus beträgt pro Jahr (und Förderungswerber) maximal 600 Euro. Konkret wird ein Zuschuss in der Höhe von 20% der Nettokosten (maximal € 3.000 pro Jahr) gewährt. Jede Rechnung muss dabei mindestens 200 Euro betragen.

 

Des weiteren ist natürlich das Vorliegen einer Rechnung, der Nachweis einer Banküberweisung oder die Erbringung der Leistungen durch den/die Unternehmer Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.

 

Warten Sie nicht zu lange! Es gibt pro Jahr nur ein begrenztes Gesamtfördervolumen. Ist dieses ausgeschöpft, so können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.

 

Weitere Infos dazu finden Sie hier: www.meinefoerderung.at

 

 

Informationen zu:
Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:
Sonstiges:
Ja, ich möchte kontaktiert werden.
 

 
Zurück zum aktuellen Newsletter


 
Newsletter weiterempfehlen 
Armin Bayer
A-4840 Vöcklabruck, Feldgasse 8

Telefon
+43 (0)7672 - 25525
Telefax
+43 (0)7672 - 25505-23
E-Mail
bayer@hvm.at
Webseite
bayer.hvm.at


Informationen laut § 5 E-Commerce-Gesetz
 


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden.

Die Informationen wurden von Armin Bayer als Erfüllungsgehilfe der HVM Versicherungsmakler GmbH (4842 Zell am Pettenfirst 26) mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem können weder Armin Bayer noch die HVM Versicherungsmakler GmbH irgendeine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


(Fotos: iStockphoto)
 

Datenschutzerklärung