Fatale Anlegerirrtümer bei ETFs

 

Selbst Kryptowährungen verblassen bei diesen enormen Volumenssteigerungen. Um 6.424 auf 7.737 Milliarden US-Dollar ist das weltweit verwaltete Volumen in ETFs von 2010 bis 2020 angewachsen. ETF steht für Exchange Traded Funds bzw. „börsengehandelte Indexfonds“. Die zunehmende Beliebtheit dieser Fondskategorie ist einerseits auf sehr günstige Kosten zurückzuführen. Abseits davon haben sich aber in den letzten Jahren auch einige Mythen um Veranlagungen in ETFs gebildet. Wie etwa, dass derartige Veranlagungen sicherer als herkömmliche Fonds wären oder steuerliche Vorteile bringen würden. Und man sich dadurch auch eine professionelle Finanzberatung sparen könnte.

 

Mythos #1: ETFs sind generell eine sichere Anlageform

 

Ein ETF bzw. ein „passiver“ Fonds beinhaltet grundsätzlich die gleichen Wertpapiere wie ein zugrundeliegender Index. Kauft man beispielsweise einen ETF auf den DAX (deutscher Aktienindex), dann werden die 30 Aktien aus dem Index in der jeweiligen Gewichtung 1:1 abgebildet. Aktuell würde man damit in den Softwarekonzern SAP (Deutscher Softwarehersteller) zu rund 9,1 Prozent als größtes und die Chemieaktie Covestro (Deutscher Chemiekonzern) mit 0,6 Prozent als kleinstes Unternehmen investieren. Ein „aktiver“ Fonds dagegen schaut nicht vordergründig auf die Größe des Unternehmens, sondern sucht nach den Aktien mit den attraktivsten Chancen / Risikoverhältnissen. Ein solcher Fonds mit Fokus auf den deutschen Markt könnte beispielsweise SAP komplett außen vor lassen weil er die Aktie für überbewertet hält und dafür 5 Prozent seines Vermögens in Covestro investieren.

 

Sowohl aktive als auch passive (ETFs) Fonds sind für den Anleger sogenanntes „Sondervermögen“. Sollte die Kapitalanlagegesellschaft, welche den Fonds verwaltet, insolvent werden, dann würden die Wertpapiere im Fonds direkt dem Anleger zugerechnet und müssten nicht mit anderen Gläubigern geteilt werden. Hauptrisiko und natürlich auch Chance für den Anleger sind und bleiben die Kursschwankungen der Wertpapiere. Tendenziell fallen die Schwankungen bei aktiven Fonds etwas geringer aus. D. h. in Aufwärtsphasen haben ETFs eher die Nase vorne, in Abwärtsphasen können aktive Fonds die Verluste besser begrenzen. Die hohe Anlagekunst des aktiven Risikomanagements (beispielsweise den Wechsel von Aktien in Anleihen in Krisenzeiten) muss ein ETF Anleger selbst beherrschen, bei einem vermögensverwaltenden Fonds dagegen ist das die Hauptdienstleistung.

 

Mythos #2: Mit ETFs generiert man den gleichen Ertrag wie mit einem Index

 

Ein starkes Argument für ETFs lautet, dass zahlreiche aktive Investmentfonds nicht besser als der Vergleichsindex abschneiden. Also beispielsweise ein deutscher Aktienfonds nicht mehr Ertrag als der deutsche Aktienindex (DAX) abwirft. Das liegt teils auch an den Kosten, welcher ein aktiver Aktienfonds (in der Regel zwischen 1,40 und 2,00 Prozent pro Jahr) mehr als der Index verdienen muss, um diesen zu schlagen. Aber auch ein ETF hat laufende Kosten, somit erhält man natürlich auch hier nicht 1:1 die Indexentwicklung. Die laufenden Kosten liegen im Standardfall mit 0,10 bis 0,60 Prozent pro Jahr aber deutlich unter jenen von aktiven Fonds. Auch die Anschaffungskosten liegen bei ETFs günstiger, sind aber bei genauer Betrachtung dann doch höher als viele denken. Neben den Handelsspesen, welche bei Kauf und Verkauf anfallen (aktive Fonds können meist kostenfrei und ohne Börsehandel veräußert werden), gilt es auch die Handelsspanne an der Börse (Spread = Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs) zu beachten. In Krisenzeiten weiten sich Handelsspreads tendenziell stärker aus.

 

Mythos #3: ETFs unterliegen keiner laufenden Besteuerung

 

Für ETFs gelten exakt die gleichen steuerlichen Regelungen wie für aktive Fonds. Vereinfacht dargestellt heißt das, spätestens beim Verkauf sind 27,50 Prozent an Kapitalertragsteuer vom erzielten Gewinn an das Finanzamt abzuliefern. Die Steuerbelastung kann man allerdings nicht wie teils vermutet bis zum Verkauf hinausschieben. Selbst Fonds, welche keine Ausschüttungen an die Anleger leisten (sogenannte „Thesaurierer“), sind im Rahmen von „ausschüttungsgleichen Erträgen“ laufend steuerpflichtig. Hier werden auf die Gesamtgewinnbesteuerung von 27,50 Prozent jährliche Vorauszahlungen auf Dividendenerträge, Zinsen oder realisierte Kursgewinne im Fonds geleistet. Eine tatsächliche Steueroptimierung ist nicht mit ETFs sondern im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherung möglich. Hier werden statt der Kapitalzuwächse nur die eingezahlten Prämien mit dem fixen Steuersatz von 4 Prozent belegt.

 

Tipp – Professionelle, unabhängige Beratung zahlt sich immer aus

Für Anleger ohne professionelle Beratung stellt sich beim Erwerb von ETFs die Herausforderung, aus über 7.600 angebotenen Fonds die optimale Wahl zu treffen. Und darüber hinaus auch noch einen seriösen, aber möglichst günstigen Anbieter für die Abwicklung zu finden. Ob und wann ein ETF die beste Anlageform ist und wo aktive Fonds oder andere Kapitalanlagen bevorzugt werden sollten klärt man am besten in einer unabhängigen Anlageberatung, wo ergebnisoffen die beste Kundenlösung erarbeitet wird. Auch die steuerliche Thematik ist ein wesentlicher Baustein einer professionellen Finanzberatung. Hier muss man speziell bei der Wahl eines ausländischen Anbieters darauf achten nicht in Steuerfallen zu tappen.

 

Wir stehen Ihnen sehr gerne für eine unabhängige und professionelle Beratung zur Verfügung und erstellen mit ihnen gemeinsam ein punkto Chancen und Risiken optimiertes Anlagekonzept mit seriöser Abwicklung.

 

 

Datenquelle: Statista Research Department

 

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
Finanzdienstleistung Sarang KG - Versicherungsmakler
Hans Sarang - Vermögensberater

 

 

A-2602 Blumau-Neurißhof, Flurweg 3
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2628 49 105
+43 2628 48 397
+43 676 301 88 25

 

office@wb-sarang.at
www.wb-sarang.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements