Februar 2011  |  Schiunfälle, Pflegevorsorge & die Steuerreform


Steuerreform bringt Änderungen für Anleger


Die aktuelle Steuerreform in Österreich bringt zahlreiche Auswirkungen für Anleger mit sich. Die wichtigste Neuerung im Bereich der Privatvermögen: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen ab sofort nicht nur die Erträge aus Zinsen, Dividenden und ähnlichem, sondern auch Vermögenszuwächse, die durch den Verkauf von Wertpapieren realisiert werden. Damit wird künftig auch auf realisierte Kursgewinne eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% berechnet und unmittelbar von der Depot führenden Bank einbehalten.

Haben Sie jedoch auch realisierte Kursverluste zu verzeichnen, können Sie diese im Zuge der Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus dem Kapitalvermögen gegen rechnen. Diese mögliche Geltendmachung von Kursverlusten ist neu, ein Verlustvortrag in Folgejahre ist jedoch nicht möglich.

Die neue Vermögenszuwachssteuer gilt für alle neuen Wertpapierkäufe seit 1. Jänner 2011, bei Anleihen und Dividenden ab 1. Oktober 2011. Der Altbestand wird im Depot von den Banken extra gekennzeichnet. Grundsätzlich sollten Investitionsentscheidungen nicht übereilt und alleine unter dem Aspekt der Steuer-Optimierung getroffen werden, sondern erst nach genauer Abwägung der Chancen und Risiken.

Wir stehen Ihnen dazu gerne mit Rat und Tat zur Verfügung! 
 
 
 
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