Februar 2011  |  Schiunfälle, Pflegevorsorge & die Steuerreform


Schiunfälle – Jeder vierte Verursacher lässt Opfer im Stich


„Endlich Ferien“, heißt es derzeit für die Schülerinnen und Schüler. Tausende zieht es wieder auf die Schipisten. Ohne Versicherungsschutz sollte jedoch niemand seine Schi oder sein Snowboard anschnallen.

Für fast 60.000 Wintersportler pro Jahr endet das Schivergnügen auf Österreichs Pisten im Krankenhaus. Besonders Besorgnis erregend: Bei jedem vierten Schiunfall durch Kollision lässt der Verursacher sein Opfer im Stich und sucht das Weite – fünf Mal so häufig, wie nach Unfällen im Straßenverkehr! Doch Fahrerflucht auf der Piste zahlt sich nicht aus. Einerseits drohen empfindliche Strafen, falls man doch erwischt wird, andererseits kommt für Schäden, die man Dritten zufügen, ohnehin die eigene Haftpflichtversicherung auf, die in der Regel in der Haushaltsversicherung eingeschlossen ist.

Da die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nach Schiunfällen steigt, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung, um eigene Ansprüche in Gerichtsverfahren – etwa Schmerzensgeldforderungen nach unverschuldeten Kollisionen – ohne finanziellen Druck durchsetzen zu können.

Bewährt hat sich die Helmpflicht für Kinder unter 15 Jahren. Erhebungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit haben gezeigt, dass mittlerweile sieben von zehn Pistenbenutzern ihren Kopf mit einem Helm schützen. Das zeigt auch Auswirkungen auf die Verletzungsquote: Im Jahr 2007 lag der Anteil der Kopfverletzungen noch bei zehn Prozent, 2009 ist dieser Anteil auf acht Prozent gesunken.

Dennoch raten die Versicherungsmakler allen Wintersportlern zu einer privaten Unfallversicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Freizeitunfällen zwar die medizinische Erstversorgung und die Rehabilitation im Krankenhaus, nicht aber die Kosten für bleibende Schäden. Nur eine private Unfallversicherung bietet Schutz rund um die Uhr und im Ernstfall eine lebenslange Rente.


Was ist nach einer Kollision auf der Piste zu tun?

Zuerst muss die Unfallstelle abgesichert werden, am besten, indem zumindest fünf bis zehn Meter oberhalb der Unfallstelle Schi, Stöcke oder Snowboard überkreuz in den Schnee gesteckt werden. Dann sollte die Pistenrettung alarmiert werden. Nicht vergessen: Name und Adresse von Beteiligten und Zeugen notieren. Das ist wichtig, falls es zu der Frage nach dem Mitverschulden, zum Beispiel bei einer Kollision zweier Schifahrer, und zu späteren Rechtsstreitigkeiten kommt. Nach den Regeln des Internationalen Schiverbands (FIS) muss jeder Schifahrer oder Snowboarder, ob beteiligt oder als Zeuge, im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.
 
   
 
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