Mai 2011  .  Renovierungsärger, Urlaubsdilemma & veraltete Polizzen

 

Vorsicht bei Renovierungen spart Ärger


Wenn an Häusern größere Bauarbeiten vorgenommen werden, sollten die Bewohner an ihre Haushaltsversicherung denken.

Mit der wärmeren Jahreszeit nimmt auch die Bautätigkeit an Wohnhäusern wieder zu. Im Rahmen von Renovierungen kann es zu so genannten Gefahrerhöhungen kommen. Das ist zum Beispiel ein Baugerüst, über das Einbrecher leichter in die oberen Stockwerke eines Hauses gelangen können oder eine provisorische Dacheindeckung, die das Haus für Sturmschäden anfälliger macht.

Kommt es, begünstigt durch eine solche Gefahrerhöhung, zu einem Schaden am Inventar der Bewohner, braucht der Haushaltsversicherer unter Umständen nicht zu zahlen. Er verlangt nämlich, dass ihm solche Änderungen der Risikoverhältnisse angezeigt werden.


Vorsicht, Obliegenheitsverletzung

Geschieht dies nicht, kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die vertraglichen Obliegenheiten verletzt wurden. Dann kann er im Schadenfall die Leistung verweigern.

Damit es nicht so weit kommt, sollten Versicherte bei vorübergehenden oder dauerhaften Änderungen der Risikoverhältnisse stets ihren Versicherer informieren. Unter Umständen verlangt der Versicherer für die Gefahrerhöhung einen Prämienzuschlag. Das dürfte aber leichter zu verkraften zu sein, als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.


Leitungsgrenzen haben Vorteile

Man mag sich fragen, warum die Versicherer bei Ereignissen wie vorübergehenden Bautätigkeiten überhaupt informiert werden wollen und sich Zuschläge vorbehalten. Der Grund ist, dass für die Kalkulation der normalen Prämie immer durchschnittliche Risikoverhältnisse die Rechenbasis sind.

Für diejenigen, die ein überdurchschnittliches Risiko versichern möchten, ist das zwar ärgerlich. Aber für alle anderen Versicherten ohne besondere Gefahren wird es günstiger, weil sie nicht für Risiken mitbezahlen müssen, die sie selbst gar nicht haben.

 

 
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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