Mai 2011  .  Renovierungsärger, Urlaubsdilemma & veraltete Polizzen

 

Der beste Schutz für die schönsten Tage


Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Besonders dann, wenn man durch eine Reiseversicherung gegen Widrigkeiten geschützt ist.


Auf dem Markt werden spezielle Reiseversicherungen angeboten, die meist einen umfassenden Schutz versprechen, von der Übernahme eventueller Stornogebühren bis zum Heimtransport bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall.


Manche Risiken einer Reise sind auch durch die Kreditkarte gedeckt, wenn der Urlaub damit bezahlt wurde. Allerdings können in den Versicherungsbedingungen Fallen enthalten sein, die zu Enttäuschungen führen, wenn man den Versicherungsschutz wirklich braucht.

Die Arbeiterkammer, die das bestehende Angebot auf dem Markt kritisch unter die Lupe genommen hat, empfiehlt jedenfalls die Konsultation eines Versicherungsmaklers. Die teils kompliziert verfassten Bedingungen machen diese Expertenmeinung fast zur Notwendigkeit.


Fragen, die Sie stellen sollen
Erkundigen sollten Sie sich insbesondere nach folgenden Punkten:
  • Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden: sofort nach Buchung oder innerhalb von acht Tagen?
  • Wer ist versichert? Wenn „die Familie“ versichert ist, muss klargestellt sein, was als Familie gilt.
  • Wird eine Bearbeitungsgebühr fällig, wenn ein Versicherungsfall eintritt und wie hoch ist sie?
  • Sind bestehende Krankheiten versichert?
  • Gibt es einen Selbstbehalt und wenn ja, in welcher Höhe?

Was nicht versichert ist

Entscheidend ist naturgemäß die Höhe der Versicherungssumme. Selbst wenn sie ausreichend ist, muss man aber bedenken, dass Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, technische Geräte wie Fotoapparate oder Laptops, Pelze, Uhren, Schmuck oder Kunstgegenstände gar nicht oder nur begrenzt versichert sind. Sie sollten bei Flugreisen nicht im Koffer, sondern im Handgepäck transportiert werden.

Unbedingt befolgen muss man die Anordnungen der Versicherung. Wenn für einzelne Gegenstände eine "angemessene" Verwahrung vorgeschrieben ist, sollten Sie sie im Hotelsafe aufbewahren. Wenn diese "angemessene Verwahrung" nicht möglich ist, weil es zum Beispiel im Hotel keinen Safe gibt, besteht für diese Gegenstände meist kein Versicherungsschutz.

Bei einem Schadensfall müssen Sie sofort die Versicherung informieren. Notieren Sie die Notrufnummer und die Nummer Ihrer Polizze, bevor Sie auf die Reise gehen. Bewahren Sie Belege wie die Bestätigung einer Diebstahlanzeige bei der Polizei, Arztrechnungen oder schriftliche Zeugenaussagen gut auf und übermitteln Sie der Versicherung eine Kopie davon.


Gültigkeit beachten
Noch zwei Ratschläge zum Abschluss:
  • Checken Sie vor Abschluss der Versicherung den Versicherungsbeginn. Wenn nämlich der Versicherungsbeginn erst auf den Tag der Abreise festgelegt ist, sind Reiserücktritte vor diesem Tag nicht versichert!
  • Wenn man mehr als zweimal pro Jahr ins Ausland fährt, lohnt sich meist eine Jahres-Reiseversicherung.
     
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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