Privathaftpflicht-Versicherung: Existenzielle Lücken bei der Absicherung

 

(verpd) Die Privathaftpflicht-Versicherung ist der Schutzschild gegen die Risiken des privaten Alltags, der vor der Gefahr bewahrt, finanziell angeschlagen oder gar ruiniert zu werden. Niemand ist davor gefeit, dass ihm nicht doch ein Missgeschick passiert, bei dem er andere verletzt oder deren Hab und Gut beschädigt. Gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss jeder für Schäden, die er anderen zufügt, unbegrenzt haften. Deshalb ist eine Privathaftpflicht-Versicherung eine der wichtigsten Versicherungspolicen, da sie die Kosten für derartige fahrlässig verursachte Schäden übernimmt, aber auch überhöhte oder ungerechtfertigt gestellte Forderungen Dritter abwehrt. Dennoch gibt es in fast jedem fünften Haushalt keine entsprechende Police, wie eine Studie belegt ...

 

In einer Privathaftpflicht-Police sind in der Regel nicht nur der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer), sondern auch sein (Ehe-)Partner und die minderjährigen sowie unter bestimmten Kriterien auch volljährigen Kinder mitversichert. Laut einer Umfrage von 2018 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) unter rund 60.000 Bürgern bestand für etwa sieben Millionen Haushalte in Deutschland, das sind 17,2 Prozent aller Haushalte, keine Privathaftpflicht-Versicherung. Je nach Haushaltstyp gab es jedoch Unterschiede bei der Absicherungsdichte.

 

Versicherungsschutz regelmäßig anpassen

Eine private Haftpflichtpolice muss immer wieder hinsichtlich der Versicherungssummen und des Versicherungsumfangs überprüft werden. Zum einen können sich die persönlichen Lebensumstände und damit auch die abzusichernden Risiken im Laufe der Zeit ändern, zum anderen kann vieles, was früher nicht versicherbar war, heute abgesichert werden. Sinnvoll ist beispielsweise eine in vielen Privathaftpflicht-Policen teils optional als Zusatzbaustein angebotene Absicherung von Forderungsausfall-Schäden.

 

Forderungsausfälle sind Schäden, die der Versicherte durch einen anderen erleidet und für die der Schädiger haften muss. Kann dieser dem aber nicht nachkommen, weil er keine Privathaftpflicht-Police hat und zudem nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt, erhält der Geschädigte die Forderungsausfälle, die er selbst erleidet, von seiner eigenen Privathaftpflicht-Police ersetzt.

 

Fazit

Nehmen Sie die Police Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung zur Hand und lesen Sie die Bedingungen einmal aufmerksam durch. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie optimal abgesichert sind. Gerne sieht sich Ihr EFS Vermittler das mit Ihnen gemeinsam an und passt gegebenenfalls Ihren Vertrag durch Erweiterungen oder Zusatzprodukte an Ihre individuelle Risikosituation an.

 

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