72-Stunde-Regel, Wartungsfugen ... auch Versicherungsnehmer haben Pflichten

 

Im Versicherungsvertrag ist klar geregelt, wann und in welcher Höhe die Versicherung in einem Schadensfall leisten muss. Neben dem Versicherungsschutz ist in diesen Verträgen aber auch definiert, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben, um diesen Schutz nicht zu gefährden. Diese Verpflichtungen nennt man „Obliegenheiten“. Die Verletzung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten kann den vereinbarten Versicherungsschutz gefährden und zu einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

 

Zwei Beispiele für Obliegenheiten

#1) 72-Stunden-Regel

Wer sein Haus oder seine Wohnung für mehr als 72 Stunden am Stück verlässt muss Vorkehrungen gegen ev. Wasserschäden treffen. Konkret bedeutet das, dass für diese Zeit der Hauptwasserhahn abgedreht werden muss. Im Winter sind zusätzlich Frostschutzmaßnahmen zu treffen.

Hinweis: Unter die 72-Stunden-Regel fällt nicht nur das gesamte Gebäude, sondern auch einzelne darin befindliche Wohneinheiten, sofern diese Wohneinheiten über einen eigenen Hauptwasserhahn verfügen. Besonders wichtig ist das für Vermieter von (Ferien-)Wohnungen.

(OGH 7Ob82/03i)

 

#2) Wartungsfugen

Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden bietet Schutz bei Schäden durch Austreten von Wasser aus wasserführenden Zu- und/oder Ableitungsrohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Nicht inkludiert sind Schäden, die z. B. in der Dusche durch undichte Silikonfugen entstehen, da diese nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Mauerwerk durch intakte Verfugungen verhindert werden.

(OGH | 7 Ob 135/22m)

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die erste Pflicht des Versicherungsnehmers ist, bei Vertragsabschluss ehrliche und vollständige Angaben zu seiner Person und zum Ausmaß des Risikos zu geben. Dabei sind insbesondere Fragen, die der Versicherer im Rahmen des Antrages stellt, vollständig zu beantworten.

 

Gefahrenerhöhung

Die Versicherungsbestimmungen sehen auch vor, dass Sie veränderte Umstände, die eine Erhöhung des versicherten Risikos bewirken, bei der Versicherung anzeigen müssen.

Beispiele:

Eigenheimversicherung: Sie installieren einen Kamin im Wohnraum

Unfallversicherung: Sie beginnen Motoradrennen zu fahren

Tipp: Im Zweifel ist es ratsamer, dem Versicherer die Änderung anzeigen, als dies nicht zu tun.

 

Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Als Versicherungsnehmer müssen Sie gesetzliche, behördliche oder im Versicherungsvertrag gesondert vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten.

Beispiele:

Beim Motorradfahren ist ein Sturzhelm zu tragen, Brandschutzvorschriften für Wohngebäude

 

Vor und nach dem Schaden

Neben diesen allgemeinen Pflichten gibt es noch spezifische Obliegenheiten je Versicherungssparte. Auch für den Eintritt eines Schadensfalles gibt es einige Verhaltensweisen, die ein Versicherungsnehmer befolgen muss. Lesen Sie dazu im nächsten Newsletter mehr.

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