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Countdown für das „Pensionskonto neu“

(kunid) Zum 1. Jänner 2014 stellt Österreich auf das neue, einheitliche Pensionskonto-System um. Mit einem Klick soll dann für jeden Versicherten seine Pensionskonto-Information einsehbar sein, wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer versichert.

 

Nicht mehr ganz ein Jahr, und die gesetzlichen Pensionen in Österreich werden nach einem neuen Pensionskonto-System berechnet. Betroffen sind alle Pflichtversicherten nach dem Allgemeinen (ASVG)-, Gewerblichen (GSVG)- und dem Bauern (BSVG)- Sozialversicherungsgesetz, die ab 1. Jänner 1955 geboren wurden.

 

Außer einige wenige Berufsgruppen mit eigenem Berufsrecht wie Notare betrifft dies somit fast alle Österreicher. Ab 1. Jänner 2014 ist es das einzige Pensionskonto-System. Damit soll es nach Angaben der Verantwortlichen mit einem Klick möglich sein, alle relevanten Informationen zur individuellen Pension einzusehen. „Zukünftig ist alles sofort ersichtlich. Jede Person kann selbst sehen, was es bringt, bis 62, 63 oder 64 weiterzuarbeiten“, erläuterte der Obmann der Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA), Manfred Felix.

Erste Jahrgänge werden seit November benachrichtigt

„Statt drei Berechnungsgrundlagen gibt es nur noch eine einzige“, betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer bei der Vorstellung des neuen Systems. Somit würden sich nach Ansicht Hundstorfers nicht nur „ein paar Experten, sondern jeder Einzelne auskennen. Ganz ohne Taschenrechner und langes Herumrechnen“.

 

Seit November 2012 werden nach und nach Versicherte ab dem Geburtsdatum 1. Jänner 1955 benachrichtigt, ihre Versicherungszeiten nachzutragen. Bis Juni 2013 folgen alle weiteren. Mehr als zwei Millionen Versicherte werden von der PVA direkt via Brief benachrichtigt.

 

Nur mit allen eingetragenen Versicherungszeiten könne ein einheitliches Konto korrekt berechnet werden, wie die Verantwortlichen des neuen Systems betonen. „Wir wollen eine hohe Qualität der Kontoerstgutschrift erstellen. Dafür brauchen wir aber die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, damit auch wirklich alle Versicherungszeiten gemeldet sind. Auch zum Beispiel Kinderbetreuungszeiten oder Versicherungszeiten im Ausland“, so Hundstorfer.

SVA errechnet zum Jänner 2014 vorläufige Gutschrift

Die Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) teilte mit, dass sie zum Jänner 2014 eine vorläufige Pensionskonto-Gutschrift errechnet, in die alle bisher erworbenen Pensionsansprüche miteinbezogen werden. Die SVA werde ihre Versicherten „umgehend über die vorläufige Gutschrift informieren und bittet die Selbstständigen, ihre Versicherungszeiten zu überprüfen und zu ergänzen“.

 

Statt „vielfacher Formulare und Anfragen“ schicke man den Versicherten alle Informationen auf einmal zu, betonte der stellvertretende SVA-Obmann, Peter McDonald. Die vorläufig errechnete Pensionsgutschrift (Kontoerstgutschrift) werde angepasst, sobald alle relevanten Versichertendaten erhoben worden sind.

 

In Österreich gibt es fünf Pensionsversicherungs-Träger, die für unterschiedliche Berufsgruppen zuständig sind: neben der SVA und der PVA sind dies die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und die Sozialversicherungs-Anstalt der Bauern.

 

 

 
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