Hilfe bei Streit mit SVA, GKK & Co

 

Im vorläufig letzten Beitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung nehmen wir die Strukturreform der Sozialversicherungsträger zum Anlass, den Baustein Sozialversicherungsrechtsschutz näher zu beleuchten.


Aufgabe und somit Gegenstand jeder Rechtsschutzversicherung ist es, die rechtlichen Interessen der versicherten Personen wahrzunehmen. Vereinfacht ausgedrückt: die Kosten des Streites vor Gericht oder auch Verwaltungsbehörden, abzudecken. Gemeint sind Kosten des Verfahrens, Zeugen, Sachverständige, angemessene Vertretungskosten.

 

Beim Baustein Sozialversicherungsrechtsschutz werden zwei Bereiche abgedeckt, die einerseits vor Zivilgerichten, andererseits vor Verwaltungsgerichten landen:
 

Vor einem österreichischen Gericht als Sozialgericht

→ Leistungsfälle gegen österreichische Sozialversicherungsträger / Wer trägt welche Kosten?

 

Sozialversicherungsträger Kläger
Hat grundsätzlich seine Kosten, den Ersatz der Gebühren der Zeugen und Sachverständigen, sowie den mit Augenscheinen verbundenen Aufwand zu tragen. Trägt seine Rechtsverfolgungskosten. Ein Ersatz gegenüber des Sozialversicherungsträgers steht ihm entsprechend seiner Obsiegensquote zu.

 

Beispielfall

(OGH 7Ob162/11s) 2010 wurde Herrn M. der Antrag auf Invaliditätspension abgelehnt. Gegen diesen Bescheid ging der Betroffene mittels Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt auf Gewährung einer Invaliditätspension ein. Die Kosten der Vertretung wurden vom Versicherer anerkannt.


Tipp

Achten Sie auf das vereinbarte Anwaltshonorar, denn ausschließlich die angemessenen Vertretungskosten sind vom Versicherer zu ersetzen. Im konkreten Fall ist die Bemessungsgrundlage des §77 Abs 2 ASGG von "nur" 3.600 € heranzuziehen.

 

Vor österreichischen Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichten

→ Feststellung einer Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung sowie deren Beginn oder Ende

→ Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zuschläge gem §113ASVG

 

Beispielfall

(RSS-E 33/15) Um Schülern auch Praxiserfahrungen in gastronomischen Belangen zu vermitteln, ist es üblich, dass Restaurantbetreiber und Veranstalter bei der Schule anfragen, ob Schüler bereit wären, für diese zu arbeiten. Die Schule bzw. die dafür zuständige Versicherungsnehmerin stellt den Kontakt zwischen den interessierten Schülern und den Unternehmern her, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Unternehmer auch für die Anmeldung der Schüler bei der Sozialversicherung zu sorgen haben.

 

Nach einem Fest eines externen Unternehmens, bei dem Schülerinnen und Schüler für Küchen- und Serviertätigkeiten herangezogen wurden, erhielt die Versicherungsnehmerin ein Straferkenntnis des zuständigen Magistrats über 40.800 € zzgl. 4.080 € Verfahrenskosten. Sie sei private Organisatorin des Cateringservice gewesen und hätte die Schülerinnen und Schüler bei der Sozialversicherung anmelden müssen.

 

Die Versicherungsnehmerin erhob erfolgreich Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Die eigenen Vertretungskosten sind dennoch selbst zu tragen und über den Sozialversicherungsrechtsschutz abdeckbar.

 

Berisha/Gisch/Koban (Hrsg), Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Cyberversicherung (2018) [103]

 

Wer genießt Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebsrechtsschutz?

Es sind dies der Betrieb selbst, aber auch alle Arbeitnehmer (§51 ASGG) des Betriebes soweit der Versicherungsfall aufgrund der Berufsausübung oder dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintritt.

 

Wichtig zu beachten ist, dass, wie bei vielen Bausteinen der Rechtschutzversicherung, auch hier eine Wartefrist besteht. Nur Versicherungsfälle, die 3 Monate nach Beginn des Versicherungsvertrages eintreten, sind versichert. Wenn ein Mitarbeiter nach diesen 3 Monaten neu eintritt, beginnt KEINE neu Frist zu laufen.

 

Beispiel

Die Mustermann AG schließt am 1.1.2020 den Baustein Sozialversicherungsrechtschutz ab. Am 10.1.2020 wird der neue MA Anton zu spät angemeldet - die Streitigkeit über den verrechneten Zuschlag fällt leider in den Wartezeitenbereich. Am 2.4.2020 passiert der (angeblich) selbe Fehler bei Brigitte. Dieser Fall fällt unter Versicherungsschutz.

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