D&O: Weil auch Manager haften!

 

Sie sind Aufsichtsrat, Geschäftsführer, Prokurist oder leitender Angestellter einer Gesellschaft? Dann sollte Sie, respektive ihr Unternehmen, über den Abschluss einer Directors and Officers Versicherung oder weniger Neudeutsch: Organ und Managerhaftpflichtversicherung nachdenken.

D&O was ist das schon wieder?

Führungskräfte ziehen einen Rattenschwanz an Pflichten (Dienstvertrag, GMBH/AktG, Konkursordnung …) hinter sich her. Es gilt die Maxime: Handle als Geschäftsführer/Vorstand stets so, wie ein sorgfältiger Kaufmann/Unternehmer in eigenen Angelegenheiten handeln und wirtschaften würde.

 

Fehler können zu Vermögensschäden und Haftungen führen. Sowohl gegen Ansprüche im Innenverhältnis (Gesellschaft) als auch im Außenverhältnis (wie z.B. Insovenzgläubiger) besteht Schutz. Nicht zuletzt kann ein fleißiger Staatsanwalt prüfen, ob eine strafbare Handlung wie Untreue vorliegt und leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein.

 

Wem nutzt diese Versicherung?

Gegenwärtige und zukünftige Führungskräfte einer Gesellschaft können versichert werden: Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Prokuristen, aber auch Datenschutzbeauftragte … Sie sind auch die Begünstigen des Vertrages. Sprich der Versicherer steht auf Seite der Führungskraft.

 

Ein Gläubiger möchte von mir Geld. Wie hilft mir die Versicherung?

Der Versicherer ist in zweifacher Hinsicht für Sie als versicherte Person tätig. Zunächst wird geprüft, ob ein erhobener Anspruch gegen Sie zu Recht besteht. Ist dies der Fall, bezahlt er den Schaden. Erscheint der Anspruch nicht gegeben übernimmt der Versicherer die Abwehr inkl. eines Gerichtsverfahrens.

 

Selbes gilt, wenn ihre Gesellschaft Ansprüche stellt! Als Benefit kann auch vereinbart sein, dass der Versicherer ihren Lohn übernimmt, bis entschieden ist, ob eine Entlassung rechtens war. Aber auch Reputationsschäden oder psychologische Betreuung können versichert sein.

 

Oftmals liest man über Strafverfahren gegen ehemalige Vorstände?

Auch hier hilft die Versicherung oder ein gesondert abgeschlossener Strafrechtsschutzvertrag für Führungskräfte. Der Versicherer hilft, sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, bis zum Gerichtsverfahren. Vor einer Schadenersatzklage warten Gläubiger gerne Strafverfahren ab, da in diesem Fall die Staatsanwaltschaft die Arbeit der Beweisbeschaffung übernimmt. → Eine gute Verteidigung ist wichtig.

 

D&O Versicherungen laufen aber oft über die Gesellschaft?

Stimmt! Im Regelfall schließen Unternehmen den Vertrag für sich, aber auch sogleich für Tochterunternehmen ab. Somit ist gewährleistet, dass alle Führungskräfte Versicherungsschutz genießen. Dies ist natürlich ein Benefit für die Mitarbeiter, da schließlich deren Interessen versichert sind. Aber als wünschenswerten Nebeneffekt wird sichergestellt, dass auch genügend Mittel in Form der Versicherungssumme zur Deckung des Schadens vorhanden sind.

 

Ist es Sinnvoll für mich selbst einen Vertrag abzuschließen?

JA, wenn ...

  • das Unternehmen nicht vorgesorgt hat
  • Sie Herr über den Vertrag sein möchten
  • Sie mehrere Mandate ausüben und einen einheitlichen Schutz anstreben
  • Sie nicht abhängig vom Schadensverlauf ihrer Kollegen sein möchten. Sobald die Versicherungssumme aufgebraucht ist, besteht auch kein Schutz mehr.
Es gibt doch eh schon eine Betriebshaftpflichtversicherung ...

Die D&O Versicherung stellt eine Ergänzung zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht dar. Die Betriebshaftpflicht kümmert sich um Schäden, die infolge der operativen Tätigkeit des Unternehmens bei Dritten eintreten. Wie z.B. ein Brandschaden infolge eines fehlerhaften Produktes ihres Unternehmens.

 

Die D&O zielt auf Vermögensschäden entstanden durch die Führung des Unternehmens ab. Dies kann auch ein Verzicht auf den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sein.

 

Was passiert mit Strafen?

Etwaige Haftstrafen müssen immer selbst angetreten werden. In Österreich ist auch die Übernahme von Geldstrafen sittenwidrig und kann daher nicht versichert werden. Dies gilt allerdings nicht für alle Länder. Für Geldstrafen aus Ländern, wo dies erlaubt ist, kann Versicherungsschutz vereinbart werden.

 

Vor dem Insolvenzverwalter nützt der Vertrag auch?

O-ja! Gerade im Interesse aller Insolvenzgläubiger ist das Handeln der Führungskräfte genau zu prüfen. Ein wichtiger Teil dieser Verträge!

 

Wo liegen die Grenzen des Vertrages?

Wie jeder Versicherungsvertrag kennt auch die D&O Grenzen des Versicherungsschutzes. Die wichtigsten Grenzen sind:

  • Versicherungssumme: Diese steht pro Versicherungsjahr im Regelfall nur einmal zur Verfügung.
  • festgestellte wissentliche Pflichtverletzung
  • mit Vorsatz herbeigeführte Schäden
  • Ansprüche, die gegen Sie nach Ablauf des Versicherungsvertrages und der vereinbarten Schadennachmeldefrist erhoben werden. (Vorsicht bei der Kündigung des Vertrages!)
  • Schäden, von denen der Versicherte vor Abschluss der Versicherung bereits Kenntnis hatte und voraussichtlich zu Ansprüchen Dritter führen

Sollten Sie Fragen haben in Bezug auf Ihre berufliche Absicherung oder der D&O Versicherung allgemein, melden Sie sich bei uns - wir stehen gerne zur Verfügung!

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