Begriffserklärung
Gliedertaxe
Die sog. Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der Unfallversicherung. Ist die Folge eines Unfalls die dauerhafte Invalidität, also eine dauerhafte Beeinträchtigung von Gliedmaßen oder Sinnesorganen, so wird mit Hilfe der Gliedertaxe der Schaden bewertet.
Beispiel einer Gliedertaxe
(von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich)
Versicherungsfall |
Invalidität in % |
Verlust beider Beine oder Füße |
100 |
Verlust ein Bein |
70 |
Verlust ein Fuß |
50 |
Verlust beider Arme oder Hände |
100 |
Verlust ein Arm |
70 |
Verlust Sehkraft beide Augen |
100 |
Verlust Sehkraft ein Auge |
35 |
Komplettverlust des Gehörs |
70 |
Verlust Gehör ein Ohr |
20 |
Verlust Geruchssinn |
10 |
Verlust Daumen |
20 |
Verlust Zeigefinger |
15 |
Verlust anderer Finger |
10 |
Verlust große Zehe |
5 |
Verlust andere Zehe |
2 |
Verlust Niere |
20 |
Auswirkungen auf die Leistung der Unfallversicherung
Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehrere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100% übersteigen.
Entsprechend dem Prozentsatz der Gliedertaxe leistet dann die Unfallversicherung. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000,- Euro und dem Verlust eines Daumens (20%) würden also 20.000,- Euro Entschädigung gezahlt werden.
Das allerdings nur bei Vernachlässigung der Gebrauchsminderung bzw. bei einer 100%-igen Gebrauchsminderung. Diese wird individuell von einem Arzt festgestellt.
Um beim oben erwähnten Beispiel zu bleiben, würden bei einer Gebrauchsminderung von 3/10 von den 20.000,- Euro nur 30%, also nur 6.000,- Euro ausgezahlt.
Fazit:
Unfälle mit dauerhafter Invalidität sind keine Seltenheit. Eine finanzielle „Schadensentschädigung“ erhalten Sie nur mit einer privaten Unfallversicherung. Und im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung schützt diese Sie auch in Ihrer Freizeit.
In welchen konkreten Fällen eine Unfallversicherung Sie absichert, können wir gerne bei einem persönlichen Gespräch abklären. Senden Sie dafür ganz einfach das Formular (rechts) ab, wir melden uns bei Ihnen.
Quelle: Wikipedia
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